Beyfortus: Kein Impfstoff, kein SSB
Für die Verordnung von Beyfortus (Nirsevimab) gelten unterschiedliche Vorgaben. In Hamburg ist seit Kurzem beispielsweise die Verordnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs möglich, in Berlin jedoch nicht.
Ärzt:innen der Hauptstadt können Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) patientenbezogen als E-Rezept oder Muster-16 zulasten der gesetzlichen Kassen oder im Sprechstundenbedarf auf Muster-16 verordnen. Grundlage ist die Impfvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Landesverbänden der Krankenkassen, in die die RSV-Impfung aufgenommen wurde.
Die Vereinbarung wurde rückwirkend zum 1. Oktober getroffen, gilt aber nicht für Beyfortus. Der Grund: Es handelt sich um einen monoklonalen Antikörper zur RSV-Prophylaxe, der zur passiven Immunisierung angewendet wird. Grundsätzlich gilt, dass Antikörper zur passiven Immunisierung wie beispielsweise Tetagam (Tetanus-Immunglobulin vom Menschen) keine Impfstoffe sind, sondern Immunsera. Diese können nicht wie die RSV-Impfstoffe Arexvy (GSK) und Abrysvo (Pfizer) oder der Tetanus-Impfstoff Tetanol als Sprechstundenbedarf auf einem Muster-16-Formular verordnet werden.
Darum muss Beyfortus in Berlin aktuell patientenbezogen als Einzelverordnung rezeptiert werden. Noch, denn die KV Berlin steht mit den Landesverbänden der Kassen über andere Verordnungsweisen in Verhandlungen.
Seit dem 14. September können alle Säuglinge – unabhängig vom Risiko für einen schweren Infektionsverlauf – in ihrer ersten RSV-Saison eine Prophylaxe mit Beyfortus erhalten. Nirvesimab ist ein monoklonaler Antikörper, der Neugeborene und Säuglinge vor schweren RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege schützt. Der Vorteil: Im Gegensatz zu herkömmlichen Impfstoffen, die zumeist erst nach einer Grundimmunisierung und möglichen Auffrischimpfungen wirken, sind Neugeborene und Säuglinge nach passiver Immunisierung sofort geschützt. Die Anwendung von Nirsevimab im zweiten Lebensjahr ist nur bei einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe zulasten der GKV möglich.
Mehr aus dieser Kategorie
Assistierte Telemedizin: Abrechnung per Sonder-PZN und -Beleg
Für die assistierte Telemedizin wurde ein schrittweises Absenken der Vergütung vereinbart. Abgerechnet wird bei den Kassen per Sonderbeleg. Zum Start …
Assistierte Telemedizin: Das sind die Vorgaben
Ab Juli kann die assistierte Telemedizin in Apotheken starten. Dazu sind einige technische, aber auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Apotheken sollen …
Präqualifizierung: AfPQ will PTA unterstützen
An der Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) kam keine Apotheke vorbei, wenn sie apothekenübliche Hilfsmittel abgeben wollte. Doch inzwischen ist die …









