Betriebsärzt:innen: Sonder-PZN für Corona-Impfstoffe
Corona-Impfstoffe für die Betriebsärzt:innen können von den Apotheken bislang nur per Fax oder Mail beim Großhandel bestellt werden. Das soll sich ändern. Damit die Apotheken die Bestellung per MSV3-Schnittstelle übermitteln können, sollen künftig Sonder-PZN für die Bestellung der Betriebsärzt:innen zur Verfügung stehen.
Die Apotheken bestellen die von den Vertrags- und Privatärzt:innen benötigten Corona-Impfstoffe elektronisch über MSV3. Geordert wird per festgelegter BUND-PZN, die für Erst- und Zweitimpfungen vergeben wurden.
- Comirnaty (BioNTech): Erstimpfung 17377588 (1 Vial), Indikator für Zweitimpfungen 17436138 (1 Vial)
- Vaxzevria (AstraZeneca): Erstimpfung 17377625 (1 Vial), Indikator für Zweitimpfungen 17491077 (1 Vial)
- Covid-19-Vaccine Janssen: 17377648 (1 Vial, keine Zweitimpfung nötig)
Sonder-PZN für Bestellung der Betriebsärzt:innen beantragt
Die BUND-PZN gelten für die Bestellungen der Privat- und Vertragsärzt:innen. Um die Bestellung der Apotheke dem Kontingent der Betriebsärzt:innen zuordnen zu können, sind für die Bestellung gesonderte PZN nötig. Die Sonder-PZN für die Bestellung der Betriebsärzt:innen könnten bereits für die nächste Bestellung am 2. Juni zur Verfügung stehen. Sollte es noch nicht so weit sein, müssen die Apotheken die Bestellung noch einmal per Fax oder E-Mail an den Großhandel übermitteln.
Achtung: Die Apotheken dürfen die Impfstoffe für Betriebsärzt:innen nur bei vier Großhändlern bestellen: NOWEDA, Sanacorp, PHOENIX und Alliance HealthCare/GEHE. „Im Gegensatz zu den Bestellungen für Vertrags-/Privatärzte dürfen Apotheken bei diesen Großhandlungen bestellen, auch wenn diese nicht ihr vorwiegender oder kein Lieferant ist“, schreibt die ABDA.
Die Betriebsärzt:inen müssen die Bestellung für die übernächste Woche bis spätestens Donnerstag 12 Uhr an die Apotheke übermitteln, die den Auftrag am Donnerstag in der Zeit von 12 bis 18 Uhr an den Großhandel weiterleiten muss.
Ab dem 7. Juni können auch Betriebsärzt:innen gegen Corona impfen – die Bestellung mussten die Mediziner:innen bis spätestens Freitag, 21. Mai um 12 Uhr an die Apotheke übermitteln. Die erste Bestellung war formlos möglich.
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