Berufsjahre falsch berechnet: Was gilt bei falscher Gehaltsstufe?
Die Berufsjahre gehören zu den entscheidenden Faktoren bei der Festlegung des Gehaltes. Doch die Berechnung ist kompliziert und Fehler beinahe vorprogrammiert. Was gilt, wenn die Berufsjahre falsch berechnet wurden und PTA nicht das korrekte Gehalt bekommen?
Wie hoch das PTA-Gehalt ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehört unter anderem die Frage, ob Tarifbindung besteht oder nicht. Doch selbst wenn diese vorliegt, gibt es noch Unterschiede beim Gehalt, und zwar aufgrund der Erfahrung. Mit steigenden Berufsjahren erhöht sich auch die Vergütung. Dabei ist oftmals Rechnen angesagt, denn nicht jedes Jahr als PTA entspricht auch automatisch einem Berufsjahr. Was gilt, wenn die Berufsjahre falsch berechnet wurden und PTA daher das falsche Gehalt bekommen?
Berufsjahre: Das gilt bei der Berechnung
Was für die Berechnung der Berufsjahre gilt, ist in § 14 Bundesrahmentarifvertrag geregelt. Dort heißt es unter anderem, dass diese „zum 1. des auf die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung folgenden Monats“ beginnt. Auch die Anerkennung von Elternzeit mit zwölf Monaten pro Kind sowie von Teilzeitbeschäftigungen ist darin geregelt. Letztere werden beispielsweise ab 20 Stunden/Woche vollständig auf die Berufsjahre angerechnet, darunter müssen entsprechende Quoten berücksichtigt werden. Auch frühere Zeiten als PKA oder Apothekenhelfer:in können PTA bei den Berufsjahren angerechnet werden – maximal drei Jahre. Dagegen bleiben Langzeiterkrankungen und unbezahlte Urlaube/Freistellungen außen vor.
Werden die Berufsjahre falsch berechnet, kann bedeutet dies unter Umständen, dass PTA nicht in die korrekte Gehaltsstufe eingeordnet werden. Zur Erinnerung: Aktuell erhalten PTA
- im 1. und 2. Berufsjahr 2.569 Euro,
- vom 3. bis 5. Berufsjahr 2.638 Euro
- zwischen dem 6. und 8. Berufsjahr 2.837 Euro
- vom 9. bis 14. Berufsjahr 3.054 Euro
- ab dem 15. Berufsjahr 3.172 Euro
Ab Januar 2026 sind es dann 3 Prozent mehr, denn die nächste Stufe der Tariferhöhung tritt in Kürze in Kraft.
Je nachdem, um welchen Fehler es sich bei der Berechnung handelt, kann somit entweder zu viel oder zu wenig Gehalt gezahlt werden.
Berufsjahre falsch berechnet: Schnell Widerspruch eingelegen
Bemerken PTA, dass die Berufsjahre falsch berechnet wurden, sollte zunächst einmal der/die Chef:in darauf aufmerksam gemacht werden, um dies zu prüfen und bei Bedarf eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. Dafür sollten Angestellte einen schriftlichen Widerspruch gegen die Einstufung und die damit verbundene Festlegung der Vergütung formulieren und mit entsprechender Fristsetzung eine Nachzahlung der Differenz einfordern. Dies sollte zudem möglichst zeitnah erfolgen, nachdem der Fehler bemerkt wurde. Denn der Anspruch auf Nachzahlung kann mitunter entfallen, wenn zu lange gewartet wird. Stichworte Verjährung und Ausschlussfristen. Wird der Forderung nicht nachgekommen, können Angestellte daher ihren Anspruch gerichtlich geltend machen.
Achtung: Wurden PTA irrtümlich zu hoch eingruppiert, kann eine Rückstufung erfolgen, wenn dies dem/der Chef:in auffällt. Die Rede ist von einer sogenannten „korrigierenden Rückgruppierung“, wenn Chef:innen Angestellte einer niedrigeren Entgeltgruppe als der zuvor als zutreffend angenommenen Entgeltgruppe zuordnen.
Auch bei korrekter Berechnung: Berufsjahre im Blick behalten
Arbeitgebende sind nicht generell dazu verpflichtet, die Berufsjahre ihrer Angestellten im Blick zu behalten. Daher heißt es für Beschäftigte selbst wachsam sein. Denn steht aufgrund der Berufsjahre der Sprung in die nächste Gehaltsstufe an, erfolgt dies oftmals nicht automatisch, sondern erst nach einem Hinweis an den/die Arbeitgeber:in.
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