Rund zwei Drittel der Bürger:innen in Deutschland sind inzwischen vollständig gegen Corona geimpft. Für einige Geimpfte wird allerdings eine zweite Impfserie nötig, und zwar nach einer Impfung im Ausland. Warum und wann die erneute Impfung erfolgen soll, erklärt die Ständige Impfkommission (Stiko).
Die gute Nachricht zuerst: Bürger:innen aus dem Ausland, die sich langfristig in Deutschland aufhalten, beispielsweise für ein Studium, gehören zu den Personen, die auch über den 11. Oktober hinaus Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests haben. Das gilt jedoch nur, wenn sie zwar geimpft sind, allerdings nicht mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Die Frist läuft zudem lediglich bis zum Jahresende. Anschließend heißt es: Entweder für Tests zahlen oder sich noch einmal impfen lassen.
Womit wir auch schon beim Thema sind. Wie die Stiko mitteilt, gelten die genannten Personen trotz Immunisierung hierzulande nicht als vollständig geimpft. Stattdessen benötigen sie „gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen“, und zwar mit einem der vier zugelassenen Impfstoffe von Moderna, BioNTech/Pfizer, AstraZeneca oder Johnson & Johnson, heißt es von den Expert:innen.
Doch ab wann eine erneute Impfung überhaupt möglich ist, war bisher unklar. Nun schafft die Stiko im aktualisierten Epidemiologischen Bulletin Klarheit: Anders als bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung ist keine Wartezeit von sechs Monaten nötig. Die zweite Impfserie kann bereits ab einem Mindestabstand von 28 Tagen nach Abschluss der ersten begonnen werden. Der Status als Geimpfte/r gilt dann wie bei anderen Impflingen ab dem 15. Tag nach Abschluss der Impfserie.
„In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Die impfenden Ärzt:innen werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese ggf. an das PEI zu melden“, informieren die Expert:innen.
Achtung: Auch den digitalen Impfnachweis aus der Apotheke gibt es für die betroffenen Personen erst nach Abschluss der zweiten Impfserie mit einem der vier in der EU zugelassenen Impfstoffe. Denn Apotheken dürfen die Zertifikate zwar auch für Bürger:innen aus dem Ausland – EU- oder Drittstaaten – ausstellen. Allerdings nur, wenn die Immunisierung mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) oder Covid-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) erfolgt ist.
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