Die Zahl der Corona-Infektionen steigt hierzulande weiter rasant. Das Apothekenpersonal kam bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie: Es gab bisher nur wenige Verdachtsfälle und Erkrankungen, wie kürzlich eine aposcope-Umfrage zeigte. Besteht jedoch der Verdacht auf eine Infektion, hat die Selbstisolation höchste Priorität. Doch welche Regeln gibt es bei der Quarantäne zu beachten?
Eine Corona-Erkrankung im Team ist der Alptraum jeder Apotheke. Immerhin soll sie die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen und gehört seit Beginn der Pandemie zu den wichtigsten Anlaufstellen. Um die Mitarbeiter*innen bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen, haben viele Apotheken verschiedene Maßnahmen ergriffen. Doch trotzdem bleibt ein gewisses Risiko. Kommt es zum Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion, beispielsweise weil Krankheitssymptome bestehen oder der entsprechende Kollege Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, gilt nicht nur bei Mitarbeiter*innen aus der Apotheke: Ab in Quarantäne! Aber was genau bedeutet das eigentlich und gibt es bestimmte Regeln in Sachen Quarantäne?
Angeordnete Quarantäne unbedingt einhalten
Die (häusliche) Quarantäne gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Denn sie soll vor allem verhindern, dass eine infizierte Person weitere Menschen ansteckt. Liegt also der Verdacht auf eine Infektion vor, bedeutet das im Klartext: zu Hause bleiben, Kontakte einschränken und AHA-Formel einhalten sowie den Arzt und das Gesundheitsamt informieren und einen Test durchführen. Wie lange die Quarantäne andauern muss, hängt vom jeweiligen Testergebnis ab. In der Regel sind jedoch 14 Tage vorgesehen. Wichtig ist, dass eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne auf jeden Fall eingehalten werden sollte. Andernfalls droht dir nicht nur ein Bußgeld, sondern du riskierst damit auch die Gesundheit anderer Menschen, die du anstecken könntest. Außerdem ist auch dein Chef angehalten, dich wieder nach Hause zu schicken, wenn du in der Apotheke auftauchst.
Übrigens: Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die generell in Quarantäne müssen, soll die Dauer Anfang November auf zehn anstelle von 14 Tagen verkürzt werden.
Regeln für die Quarantäne: Kontaktvermeidung ist das A und O
Musst du dich in häusliche Isolation begeben, heißt das vor allem, dass du deine Wohnung für die entsprechende Zeit nicht verlassen darfst. Das gilt auch für Einkäufe, den Gang zur Apotheke oder ähnliches, die Familienangehörige, Nachbarn, Freunde oder Bekannte für dich übernehmen sollten. Allerdings sollten diese Personen deine Wohnung nicht betreten oder dir anderweitig einen Besuch abstatten, um sie keinem Risiko auszusetzen. Und auch im Hinblick auf Menschen, mit denen du zusammenlebst, gibt es einige Regeln bei der Quarantäne. Neben der allgemeinen Husten- und Niesetikette sowie regelmäßigem Händewaschen und Lüften gilt vor allem Abstand halten als wichtige Maßnahme. Einen engen Kontakt zu deinen Mitbewohner*innen solltest du vermeiden, selbst wenn es sich dabei um deinen Partner handelt. Das bedeutet:
- Getrennte Schlafzimmer
- Kein gemeinsames Essen
- Nicht im selben Zimmer aufhalten
- Falls möglich separate Badezimmer.
Da sich diese Maßnahmen wohl bei den wenigsten umsetzen lassen dürften, sollten sich am besten auch deine Mitbewohner*innen weitgehend isolieren und ihre Kontakte einschränken.
Wichtig: Im Hinblick auf die Arbeit gilt folgende Regel bei der Quarantäne: Hast du dich vorsorglich isoliert, zeigst keine Krankheitssymptome oder hast keine Krankschreibung, könntest du theoretisch aus dem Homeoffice arbeiten. Für dich als Apothekenmitarbeiter*in ist dies natürlich schwierig, also kläre am besten mit deinem Chef/deiner Chefin, ob du eventuell Aufgaben aus dem Backoffice übernehmen könntest. Falls dein Test doch positiv ausgefallen ist und du nach überstandener Infektion in die Apotheke zurückkehren willst, solltest du auch dies vorab mit dem Chef absprechen, um eventuelle Besonderheiten beachten zu können.
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