Aspirin i.v. bleibt eingeschränkt lieferbar
Die Liefersituation bei Aspirin i.v. 500 mg (Bayer) bleibt angespannt. Ursache sind Produktionseinschränkungen bei einem der Hersteller.
Bereits im April hat Bayer darüber informiert, dass Aspirin i.v. bis Jahresende nur eingeschränkt lieferbar sein wird. „Lieferungen werden daher nur in reduzierten Mengen erfolgen.“ Als Gründe nennt Bayer eine seit November 2022 bestehende deutlich erhöhte Nachfrage aus dem Markt sowie sich derzeit abzeichnende Produktionsprobleme. Denn der Wirkstoff für Aspirin i.v. 500 mg wird in komplexen zeitlich hintereinander folgenden Produktionsaufträgen hergestellt. Dies erfordere die Zusammenarbeit mit Herstellern, die auf diese Art der Fertigung spezialisiert sind.
Ein Ende des Engpasses ist nicht in Sicht. „Aspirin i.v. 500 mg ist bis auf Weiteres eingeschränkt lieferfähig“, teilt eine Sprecherin mit. „Die zuständigen Behörden wurden durch Bayer über die eingeschränkte Lieferfähigkeit informiert. Außerdem steht Bayer im engen Austausch mit den Kliniken.“
Aspirin i.v. 500 mg ist laut Bayer ausschließlich in Deutschland zugelassen. Zwar gebe es im Ausland zugelassene alternative ASS i.v.-Produkte, doch über die dortige Liefersituation kann Bayer keine Aussage treffen. Ein Beispiel ist Aspégic aus Frankreich. Der Bezug ist als Import gemäß den Ausnahmeregelungen in § 73 AMG möglich.
Aspirin i.v. 500 mg mit 1.000 mg D,L-Lysinacetylsalicylat Glycin (entspricht 500 mg Acetylsalicylsäure (ASS)) kommt beispielsweise zur Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms zum Einsatz. Außerdem wird das flüssige Aspirin bei akuten mäßig starken bis starken Schmerzen – wenn eine orale Anwendung nicht angezeigt ist – angewendet. Weitere Indikationen sind die akute Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Aura sowie Fieber; vorausgesetzt eine sofortige Temperatursenkung ist erforderlich und eine orale Gabe nicht angezeigt.
„Für die Indikationen Schmerzen, Migräne und Fieber sind Alternativen auf dem Markt verfügbar“, teilt Bayer in einem Informationsschreiben mit.
Alternativen in der Patientenversorgung: Zur Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms wird nach den Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie und Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) für alle Patient:innen ohne Kontraindikationen ASS oral oder intravenös – wenn Schlucken nicht möglich ist – empfohlen. Ist eine orale Anwendung möglich, kann ASS oral verabreicht werden.
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