Arbeits- vs. Pausenraum: Wie kalt darf es in der Apotheke sein?
Kaum ein Thema sorgt im Sommer für so viele Diskussionen wie die Klimaanlage. Denn sie ist Fluch und Segen zugleich, weil irgendjemand garantiert immer friert. Aber wie kalt darf es in der Apotheke eigentlich sein? Achtung, Spoiler: Es kommt darauf an, wo genau du dich aufhältst.
Nicht nur die Arzneimittel mögen es angenehm kühl in der Apotheke, sondern auch die Kolleg:innen. Wohl denjenigen, die sich angesichts der heißen Temperaturen über eine Klimaanlage in der Apotheke freuen dürfen. Doch kaum ist diese eingeschaltet, kommen die ersten Diskussionen auf. Denn während die einen gar nicht genug Abkühlung haben können, frösteln andere schnell. Kein Wunder, dass es nicht nur Vorgaben zur Maximaltemperatur bei Hitze gibt, sondern auch festgelegt ist, wie kalt es höchstens in der Apotheke sein darf.
So viel vorweg: Generell gilt, dass Arbeitgebende dafür sorgen müssen, dass am Arbeitsplatz eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ herrscht. Dies ist der Fall, „wenn die Wärmebilanz (Wärmezufuhr, Wärmeerzeugung und Wärmeabgabe) des menschlichen Körpers ausgeglichen ist“, heißt es in den technischen Regeln für Arbeitsstätten, „A3.5“. Unter 17 Grad Raumtemperatur geht demnach gar nichts. Diese Mindesttemperatur schreibt die Arbeitsstättenregel für Tätigkeiten von mittlerer Arbeitsschwere im Gehen oder Stehen vor. Im Sitzen sind es 19 Grad, bei leichter Arbeitsschwere mindestens 19 beziehungsweise 20 Grad. So weit, so bekannt.
Was bedeutet eigentlich Raumtemperatur? „Die Raumtemperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur. Sie wird u. a. durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen (insbesondere Fenster, Wände, Decke, Fußboden) bestimmt“, heißt es in der Arbeitsstättenregel.
Pausenraum muss wärmer als Arbeitsraum sein
Das Besondere: Für den Bereitschafts- und Pausenraum in der Apotheke gelten andere Werte, wie kalt es sein darf. Demnach müssen dort mindestens 21 Grad herrschen. Das gilt auch für die Toilettenräume, bei denen durch Lüften und Co. die Mindesttemperatur jedoch zumindest zeitweise unterschritten werden darf. Hält die Apotheke eine Dusche für die Angestellten bereit, sind im jeweiligen Waschraum sogar 24 Grad Pflicht.
Wird die entsprechende Mindesttemperatur in den Arbeitsräumen unterschritten, müssen Arbeitgebende einlenken und die Klimaanlage ausschalten oder herunterregeln. Doch nicht nur das. Bei dauerhaft zu niedrigen Temperaturen müssen unter anderem geeignete Kleidung zur Verfügung gestellt und Aufwärmzeiten gestattet werden.
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