ApoVWG: Adexa hält an Personalzulage fest
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) greift für die Adxea „an zentralen Punkten zu kurz“. Unter anderem müssen aus Sicht der Apothekengewerkschaft die Angestellten stärker berücksichtigt werden. Zudem hält die Adexa an der Personalzulage fest.
Die Adexa sieht die im Gesetzentwurf enthaltene finanzielle Stabilisierung über die Umkehr des Skonti-Verbotes, Landapothekenzuschläge und Teilnotdienste positiv. Doch ein verbindlicher Mechanismus, um Angestellte direkt an Vergütungssteigerungen zu beteiligen, fehle. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Apotheken mittelfristig über Verhandlungslösungen an Vergütungsanpassungen beteiligt werden sollen. Damit wird die Apothekerschaft endlich anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen gleichgestellt“, sagt Adexa-Bundesvorstand Andreas May. „Um das Apothekensterben kurzfristig zu stoppen, brauchen wir jedoch umgehend eine Honorarerhöhung.“
Personalzulage darf nicht fehlen
Zudem müssen die Honorarerhöhungen auch bei den Angestellten ankommen. Eine zusätzliche Vergütung der Apotheken dürfe sich nicht allein in den Betriebsgewinnen niederschlagen. „Mehr Geld verbessert die Situation der Beschäftigten nicht automatisch“, so May. Daher lautet die Forderung der Adexa eine verbindliche Personalzulage als gesetzlich gesicherten Mechanismus. Nur so lasse sich gewährleisten, dass finanzielle Entlastungen auch bei den Teams ankommen.
Die Personalzulage hatte die Adexa bereits im vergangenen Jahr ins Spiel gebracht und als Idee für die von Karl Lauterbach (SPD) geplante Apothekenreform vorgeschlagen. Gefordert wurden 80 Cent mehr pro Rx-Medikament. Die gesetzliche Personalzulage soll ein Gehaltsplus von mindestens 10 Prozent sichern.
Eine Gehaltserhöhung von rund zehn Prozent sei notwendig, um die inflationsbedingten Einbußen der letzten Jahre auszugleichen, so die Adexa. Dies könne nicht allein durch Tarifverhandlungen erreicht werden. „Eine automatische, sich an der Inflation orientierende Personalzulage wäre ein wichtiger Schritt“, betont May.
Fortbildung für mehr Kompetenzen
Dass das BMG im Gesetzentwurf den Fachkräftemangel im Apothekenwesen thematisiert, bewertet die Adexa als positiv. Aber es gehe besser: Die vorgesehenen Maßnahmen – etwa flexiblere Personaleinteilungen, Doppelspitzen in Filialen und neue Vertretungsregelungen für PTA – greifen laut May zu kurz: „Neue Kompetenzen müssen an verbindliche Qualitätsstandards geknüpft sein. Weiterbildung gehört zur Arbeitszeit und die Kosten dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden.“
Zur geplanten PTA-Vertretung spricht die Adexa eine Warnung aus. Dass PTA zur zeitweiligen Vertretung von Apothekenleitungen qualifiziert werden, dürfe nicht zu einer schleichenden Übertragung apothekerlicher Aufgaben ohne entsprechende Entlohnung und Qualifizierung auf andere Berufsgruppen führen.
Kritik zu flexibleren Öffnungszeiten
Kritisch sieht Adexa die geplante Flexibilisierung der Öffnungszeiten. „Das klingt nach Entlastung, kann aber gerade in ländlichen Regionen zu mehr Wochenend- und Randzeiten führen“, warnt May. „Wenn Apotheken sich stärker am Bedarf orientieren sollen, müssen Schutzmechanismen für Beschäftigte greifen. Eine sozial ausgewogene Personalplanung ist hier entscheidend.“
Zudem sind vier neue pharmazeutische Dienstleistungen geplant sowie der Ausbau von Präventionsleistungen. Damit wachse die Verantwortung der Teams. „Diese neuen Aufgaben machen den Beruf attraktiver – aber nur, wenn Apothekenangestellte ausreichend Zeit und Qualifikation bekommen“, so May. „Ohne flächendeckende Fortbildungsstrategie besteht die Gefahr, dass zusätzliche Leistungen einfach ‚on top‘ geleistet werden müssen.“
Das Fazit
„Die Reform setzt bei Strukturen an, nicht bei den Menschen, die diese Strukturen tragen“, so May. Daher fordert die Adexa:
- gesetzlich gesicherte Personalzulage als Beteiligung der Beschäftigten an künftigen Vergütungssteigerungen,
- Verankerung von Weiterbildung als Teil der Arbeitszeit inklusive Kostenübernahme,
- einen verbindlichen Personalschlüssel, um Überlastung zu vermeiden.
„Nur wenn die Reform auch die Arbeitsrealität der Angestellten verbessert, kann sie ihren Anspruch erfüllen, die Vor-Ort-Apotheke nachhaltig zu stärken – und den Beruf wieder attraktiver zu machen“, fasst May zuammen.
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