Apothekenreform: Das sind die Eckpunkte
„Ich verstehe es als meinen Auftrag, den Koalitionsvertrag umzusetzen.“ Beim Deutschen Apothekertag (DAT) stellte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihre Eckpunkte für eine Apothekenreform vor. Die hielten einige Überraschungen und eine Enttäuschung bereit.
„Die Apothekenreform wird zu den ersten Gesetzen gehören, die wir im Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf den Weg bringen.“ Der Referentenentwurf soll bereits Anfang Oktober kommen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen soll vor allem der wirtschaftliche Spielraum der Apotheken erhöht werden. Unter anderem soll die Rolle der PTA weiterentwickelt und um eine zeitweise Vertretungsbefugnis ergänzt werden.
Zu den Maßnahmen gehören:
- Wiedereinführung des Skontos
- Die Nacht- und Notdienstvergütung wird erhöht, allerdings wird dazu der pDL-Zuschlag umgelegt. „Das wird zu einer Verdopplung führen.“
- Auch für Teilnotdienste soll eine Pauschale eingeführt werden, damit innovative Konzepte ermöglicht werden.
- Erweiterung der Austauschmöglichkeiten bei Engpässen
- Abbau von Bürokratie
- Apotheken sollen Öffnungszeiten selbst bestimmen können; insbesondere in ländlichen Gegenden soll so für mehr Flexibilität gesorgt werden.
- Innerhalb von Verbünden sollen Labore an einem Standort genutzt werden können.
- In unterversorgten Gebieten sollen Anreize für die Gründung von Zweigapotheken gesetzt werden.
- Versandhandel: Die Anforderungen für den Versand kühlpflichtiger Arzneimittel sollen werden angepasst. Das soll Sanktionen ermöglichen, allerdings sei es hier schwierig, eine Lösung zu finden. Hier müsse man gemeinsam vorgehen.
- Stärkung des/der Apotheker:in als Heilberuf: Ausweitung der Impfleistungen, Einbindung in Prävention, einfache diagnostische Tests. „Perspektisch wollen eine Direktabrechnung für pDL, dabei müssen wir Lösung für den Fonds finden.“
- Ärzt:innen sollen pDL verordnen dürfen.
- Rx-Medikamente sollen an Chroniker:innen im Wiederholungsfall abgegeben werden können, dasselbe gilt für Bagatellfälle
- Weiterqualifizierung für PTA: mindestens zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung: begrenzte Vertretungsbefugnisse
Für die Anhebung des Fixums gibt es in diesem Jahr keinen Spielraum. Vor dem Jahreswechsel könne man das wegen der Haushaltslage nicht umsetzen. Man nehme es aber für das neue Jahr direkt auf Wiedervorlage. „Hätten wir jetzt schon den Spielraum, würden wir das aktuell tun. Wir müssen das aber in die richtige Reihenfolge bringen.“ Sie verwies auf die Kommission zur Reform der GKV-Finanzen.
„Die Apothekenreform wird zu den ersten Gesetzen gehören, die wir im Bundesgesundheitsministerium auf den Weg bringen.“ Der Referentenentwurf soll bereits Anfang Oktober kommen. Sie freue sich auf den Austausch und die Diskussion. „Wir brauchen Sie auch in Zukunft für die Versorgung, und zwar noch mehr als bisher. Dafür werden jetzt die Weichen gestellt.“
Mehr aus dieser Kategorie
BMG plant Genehmigungsfreiheit für Hilfsmittel bis 200 Euro
„Der Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen bleibt nicht länger eine Worthülse“, so Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). In der vergangenen Woche …
Erwerbstätig vs. beschäftigt: (K)ein Unterschied?
Rund 46 Millionen Erwerbstätige gibt es laut dem Statistischen Bundesamt hierzulande. Doch längst nicht jede/r davon gilt auch als Beschäftigte:r. …
AU ab Tag 1: Was gilt für Apotheken?
Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft, die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) stärker bestraft und die Vorlage einer AU ab dem …











