Apotheken erhalten Fake-Mahnungen für bestellte Schnelltests
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt aktuell vor vermeintlichen Rechnungen über Coronatest-Bestellungen. Diese werden derzeit inklusive Fake-Mahnungen für die bestellten Schnelltests unter anderem an Teststellen wie Apotheken verschickt.
„Beim Schutzverband werden derzeit massenhaft Rechnungen und gleichzeitig Mahnungen für angebliche Bestellungen von COVID-19 Antigen-Schnelltests gemeldet“, informiert der Verband in einer Mitteilung auf seiner Website. Demnach werden an Gewerbetreibende aus unterschiedlichen Branchen entsprechende Schreiben verschickt.
Urheber ist das Unternehmen ALPHA RIBS GmbH aus Grabau. Die Dokumente kommen per Brief und sind mit der Bezeichnung „humedical“ versehen. Das Problem: Weder ist die angebliche Firma gewerblich gemeldet noch haben die betroffenen Empfänger:innen die Bestellung getätigt, für die sie nun bezahlen sollen.
Während die Fake-Mahnungen für Schnelltests mit einem aktuellen Datum versehen sind, liegt das Rechnungsdatum mitunter schon mehrere Monate zurück. Die ausstehenden Summen unterscheiden sich von Fall zu Fall, abhängig von der angeblichen Bestellmenge. Die jeweiligen Einzelpreise für die Tests weichen laut dem Verband stark voneinander ab. Auffällig ist jedoch: Auf allen Dokumenten ist eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent ausgewiesen, und zwar selbst in Zeiträumen für die der pandemiebedingt kurzzeitig auf 16 Prozent gesenkte Mehrwertsteuersatz greifen müsste, informiert der Verband weiter.
Fake-Mahnungen für Schnelltests: Was ist zu tun?
Ganz klar: Der Forderung auf keinen Fall nachkommen. „Der Schutzverband weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Zahlungspflicht besteht!“ Stattdessen sollte die Polizei eingeschaltet werden. Außerdem sollte eine Kopie der entsprechenden Dokumente mit dem Hinweis, wann und auf welchem Weg sie zugestellt wurden, per E-Mail an [email protected] gesendet werden.
Erst im Frühjahr warnte der Hessische Apothekerverband (HAV) vor falschen Telefon-Umfragen, die Betrüger:innen angeblich in seinem Namen durchführten, unter anderem in Apotheken. „Weder der Verband selbst noch Beauftragte führen jemals Verbraucherumfragen durch“, stellte der HAV damals klar und verurteilte das Vorgehen scharf. „Sie nutzen das Vertrauen, das die Menschen in ihre Apotheken vor Ort haben, um ihre Ware loszuwerden – die aber in keiner Weise in irgendeinem Zusammenhang mit den Apotheken steht.“ Betroffene sollten sich an die Bundesnetzagentur wenden. Und auch falsche Polizeianrufe, unter anderem im Namen von Europol und Co. machen bei Verbraucher:innen weiterhin die Runde.
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