Die AOK Sachsen-Anhalt hat einigen Apotheken den Festzuschlag bei OTC-Rezepturen retaxiert und den Herstellungspreis um 8,35 Euro gekürzt. Der Landesapothekerverband hat mit der Kasse eine Einigung erzielt.
Wird eine Rezeptur in der Apotheke hergestellt, ist deren Preisberechnung klar geregelt, und zwar in § 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Hier sind auch die Zuschläge festgehalten:
- der Festzuschlag in Höhe von 90 Prozent auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für die Ausgangsstoffe und die Packmittel,
- ein Rezepturzuschlag (3,50 Euro, 6 Euro, 8 Euro – je nach Art und Menge der Rezeptur),
- ein Festzuschlag in Höhe von 8,35 für die Abgabe und Beratung,
- die Umsatzsteuer.
(mengenmäßiger EK Substanz 1 + 90 Prozent Zuschlag) + (mengenmäßiger EK Substanz 2 + 90 Prozent Zuschlag) + (…) + (EK des Abgabegefäßes + 90 Prozent Zuschlag) + Rezepturzuschlag + 8,35 Euro Festzuschlag + Mehrwertsteuer
Rezepturzuschläge
- Herstellung eines Arzneimittels durch Zubereitung aus einem Stoff oder mehreren Stoffen bis zu einer Grundmenge von 500 g, die Anfertigung eines gemischten Tees, Herstellung einer Lösung ohne Anwendung von Wärme, Mischen von Flüssigkeiten bis zur Grundmenge von 300 g – 3,50 Euro,
- Anfertigung von Pudern, ungeteilten Pulvern, Salben, Pasten, Suspensionen und Emulsionen bis zur Grundmenge von 200 g, die Anfertigung von Lösungen unter Anwendung von Wärme, Mazerationen, Aufgüssen und Abkochungen bis zur Grundmenge von 300 g – 6,00 Euro,
- Anfertigung von Pillen, Tabletten und Pastillen bis zur Grundmenge von 50 Stück, die Anfertigung von abgeteilten Pulvern, Zäpfchen, Vaginal-Kugeln und für das Füllen von Kapseln bis zur Grundmenge von 12 Stück, die Anfertigung von Arzneimitteln mit Durchführung einer Sterilisation, Sterilfiltration oder aseptischen Zubereitung bis zur Grundmenge von 300 g, das Zuschmelzen von Ampullen bis zur Grundmenge von 6 Stück – 8,00 Euro.
Für jede über die Grundmenge hinausgehende kleinere bis gleich große Menge erhöht sich der Rezepturzuschlag um jeweils 50 Prozent.
Doch die AOK Sachsen-Anhalt hat den Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro für OTC-Rezepturen gestrichen. Der Grund: eine fehlende vertragliche Regelung im letzten Retaxationsdurchgang.
Doch der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt hat mit der Kasse eine Einigung erzielt. Erfolgte Retaxationen werden zurückgenommen und der Festzuschlag von 8,35 Euro zukünftig auch für OTC-Rezepturen gewährt, wenn der/die Patient:in unter 18 Jahre alt ist oder Bestandteile der OTC-Ausnahmeliste enthalten sind. Die Regelung tritt ab dem 1. Juni in Kraft.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Anzeigepflicht für Medizinprodukte: Hersteller müssen Engpässe melden
Mehr als 500 Positionen umfasst die Liste der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Ab …
ePA: Pilotphase mit Einschränkungen?
Heute startet die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Testregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen – in letzterer ohne Apotheken. …
21.000 Euro weniger: PTA-Gehalt stark unter Durchschnitt
Rund 52.300 Euro brutto verdienen Erwerbstätige hierzulande pro Jahr im Durchschnitt. PTA können da nicht mithalten. Im Gegenteil: Je nach …