Angst vor Nachteilen: Dürfen PTA ihr Kind verschweigen?
Apotheke und Familie? Geht es nach der Mehrheit der PTA, lässt sich dies gut unter einen Hut bringen. Kein Wunder, dass sich viele Kolleg:innen über Nachwuchs freuen. Doch nicht jede/r spricht darüber gerne im Job. Denn die Sorge vor Benachteiligung ist groß. Aber dürfen PTA ein Kind verschweigen?
Während einige Beschäftigte mit dem Team praktisch alles teilen, halten sich andere in puncto Privatleben lieber zurück, vor allem wenn ein Kind im Spiel ist. Der Grund: Sie befürchten berufliche Nachteile. Immerhin bedeutet das für Arbeitgebende im Vergleich zu Singles vor allem: weniger Flexibilität und wiederholt drohende Arbeitsausfälle. Stichwort Betreuung und Krankheit. Für einige Chef:innen Grund genug, Beschäftigten mit Kind das Leben schwerzumachen oder sie erst gar nicht einzustellen. Denn: Eine Benachteiligung aufgrund von eigenem Nachwuchs ist zwar ein No-Go, im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz aber nicht explizit erwähnt.
So regelt das Gesetz unter dem Aspekt des Benachteiligungsverbots: „Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.“ Unter § 1 fallen dabei Gründe wie Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion und Ideologie sowie sexuelle Orientierung. Auch eine Behinderung darf kein Anlass für eine Diskriminierung im Job sein. Das Vorliegen eines Kindes wird dagegen nicht erwähnt. Kein Wunder, dass viele Beschäftigte ihren Nachwuchs lieber für sich behalten, vor allem im Bewerbungsprozess. Aber dürfen PTA ein Kind überhaupt verschweigen?
Privatsache: PTA können Kind verschweigen
Generell gilt: Die Familienplanung ist Privatsache. Das bedeutet, du musst dem/der Arbeitgeber:in weder sagen, ob du in einer Beziehung bist noch, ob du ein Kind hast. Kommt beispielsweise im Bewerbungsgespräch die Frage danach auf, dürftest du sogar lügen. Denn intime und politische Fragen sind eigentlich tabu, wie der DGB klarstellt – es sei denn, es ist für deine Position ausdrücklich relevant.
Der Haken: Erwähnen Beschäftigte ihrem/ihrer Chef:in gegenüber nicht, dass sie Mutter/Vater sind, können sie im Ernstfall auch nicht auf Nachsicht hoffen, beispielsweise wenn der Nachwuchs krankheitsbedingt früher aus der Kita abgeholt werden muss oder die Arbeitszeit an der Betreuungszeit ausgerichtet sein sollte. Außerdem zieht es Ärger nach sich, wenn Arbeitgebende dies im Nachhinein doch noch herausfinden. Dann können auch arbeitsrechtlich Konsequenzen drohen.
Achtung: Allein die Steuerklasse kann Aufschluss darüber geben, ob PTA ein Kind haben. So gilt für Alleinerziehende beispielsweise die Steuerklasse II, was sie klar von Singles ohne Kinder abgrenzt. Auch der Kinderfreibetrag liefert Einblicke in dein Privatleben.
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