Bei der Arbeitszeit zu schummeln, ist kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: Es handelt sich um einen Kündigungsgrund. Die Arbeitszeiterfassung macht Arbeitszeitbetrug den Garaus – oder? Es lauern trotzdem Stolperfallen.
Mit dem jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird zur Pflicht, was bei einem Großteil der Apothekenmitarbeiter:innen ohnehin schon gang und gäbe ist: die Arbeitszeiterfassung. Denn wie eine aposcope-Umfrage gezeigt hat, wird bei 74 Prozent der befragten Apotheker:innen und PTA die Arbeitszeit erfasst – analog oder digital.
Künftig sollten gemäß BAG-Urteil alle Arbeitgebenden ihren Angestellten entsprechende Systeme zur Zeiterfassung zur Verfügung stellen. Das soll unter anderem dem Arbeitsschutz dienen, um beispielsweise Mehrarbeit besser zu dokumentieren, wie im APOTHEKE ADHOC Webinar „Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Folgen für Apotheken“ mit den Rechtsanwälten Fabian Virkus und Daniel Roth (beide Treuhand Hannover) sowie Christian Popien von No-Q, Anja Paape und Tanja Buchholz deutlich wurde.
Andersherum kann die Arbeitszeit auch dabei helfen, Arbeitszeitbetrug entgegenzuwirken. Immerhin müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen erfasst werden. Das Problem: Selbst wenn dies berücksichtigt wird, können Angestellte unter Umständen trotz Arbeitszeiterfassung Arbeitszeitbetrug begehen, und zwar direkt am Arbeitsplatz.
Plaudern, chatten, surfen: Arbeitszeitbetrug trotz Arbeitszeiterfassung
Bist du beispielsweise während deines Dienstes mit privaten Dingen beschäftigt, kommst du deinen vertraglichen Pflichten in dieser Zeit nicht nach. Längere Plaudereien mit dem/der Lieblingskolleg:in zählen ebenso als Arbeitsunterbrechung wie privates Surfen oder der ständige Griff zum Handy. Streng genommen müsstest du dich also dafür ausstempeln/abmelden oder die versäumte Zeit nacharbeiten, auch wenn du deinen Arbeitsplatz dafür nicht verlässt, wie es bei Mittags-, Kaffee oder Raucherpausen der Fall ist. Einfach zur Arbeitszeit zählen, darfst du dies nicht.
Achtung: In der Regel sind private Telefonate laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund am Arbeitsplatz gestattet, wenn es sich dabei um einen Notfall handelt, beispielsweise weil der Nachwuchs krank aus der Schule abgeholt werden muss oder ähnliches.
Auch wenn derartige Verstöße meist kein direkter Kündigungsgrund sind, stellen sie dennoch einen Arbeitszeitbetrug dar – unabhängig davon, ob eine Arbeitszeiterfassung vorliegt oder nicht. Chef:innen können daher neben Ermahnungen auch mit einer Abmahnung reagieren. Besserst du dich trotzdem nicht, kann dir die Entlassung drohen. Entscheidend ist jedoch, dass Beweise für dein Vergehen vorliegen, beispielsweise weil Kolleg:innen dies bezeugen können.
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