Abda-Postkarten: Ausgabe nur mit Datenschutzerklärung
Die Abda setzt ihre Protestkampagne fort, und zwar in Form von Kundenpostkarten, die über die Apotheken ausgehändigt werden sollen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. So braucht es für die Ausgabe der Abda-Postkarten eine Datenschutzerklärung und teilnehmende Apotheken müssen sich vorab einverstanden erklären.
Auch nach dem bundesweiten Apotheken-Protesttag am 14. Juni will die Standesvertretung nicht nachlassen und mit verschiedenen Aktionen dafür sorgen, den Apotheken in der Politik Gehör zu verschaffen. Im Rahmen der nächsten Eskalationsstufe kommen dabei auch die Kund:innen zum Zug. Sie sollen über eigens angefertigte Postkarten schriftlich mitteilen, warum ihnen die Apotheke vor Ort wichtig ist. Die Ausgabe der Karten erfolgt direkt in der Apotheke.
Das Problem: Diese sind zwar an die Bundesregierung adressiert, werden aber nicht durch Kund:innen selbst abgeschickt, sondern sollen nach dem Beschreiben wieder in der Apotheke gesammelt werden. Und hier kommt der Datenschutz ins Spiel. Für die Ausgabe der Abda-Postkarten in der Apotheke ist daher eine Datenschutzerklärung Pflicht.
Apotheken müssen Teilnahmebedingungen zustimmen
Der Grund: Auf den Postkarten können neben den Gründen, warum die Vor-Ort-Apotheken gebraucht werden, auch Name und Adresse der Kund:innen eingetragen werden. Anschließend werden die Karten wieder in der Apotheke abgegeben und bis zum 4. September gesammelt an eine zentrale Stelle geschickt, bei der sie von einem Dienstleister teilweise digitalisiert werden, informiert die Abda. Kund:innen müssen daher vor der Teilnahme über die entsprechenden Datenschutzbestimmungen informiert werden. Die teilnehmenden Apothekenteams sind somit verpflichtet, neben den Abda-Postkarten auch eine Datenschutzerklärung, die im Aktionspaket mitgeliefert wird, auszulegen oder gut sichtbar in der Apotheke auszuhängen.
Doch damit nicht genug: „Damit die Aktion den gesetzlichen Datenschutzvorgaben entspricht, müssen Sie vor der Abgabe der Postkarten an Ihre Patientinnen und Patienten den Teilnahmebedingungen zustimmen“, stellt die Standesvertretung klar. Somit müssen sich auch teilnehmende Apotheken zuvor mit den Bedingungen einverstanden erklären, und zwar online über die Kampagnenwebsite.
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