ABDA: 6,58 Euro sind zu wenig
Für die Bereitstellung der Corona-Impfstoffe sollen die Apotheken mit 6,58 Euro pro Vial vergütet werden. Das ist deutlich zu wenig, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening am Dienstag im Facebook-Livechat.
Etwa 15.000 Apotheken beteiligen sich laut Overwiening an der Corona-Impfstoffversorgung. „Wir sind das Scharnier oder die Schaltstelle, damit überhaupt das Impfen in den Praxen stattfinden kann.“ Diese Schaltstellenfunktion bekommen die Apotheken laut Overwiening „brillant“ hin. Allerdings gebe es auch Probleme wie kurzfristige Änderungen der Impfstoffmengen, Kontakt mit den Praxen, geringe Impfstoffmengen – die Apotheken fungieren dabei als Puffer und bekommen nur 6,58 Euro.
Das ist deutlich zu wenig für das, was die Apotheken in dieser Phase der Versorgung leisten müssen, so die ABDA-Präsidentin. „Wir haben etwas anderes gefordert, wir haben nicht 6,58 Euro gefordert, das darf ich Ihnen deutlich hier sagen. Weil wir ja um die Anlaufschwierigkeiten, um die Versorgungsschwierigkeiten, die Reibung wussten. Und dennoch konnten wir uns mit der höheren Forderung nicht durchsetzen.“
Warum nicht? Möglicherweise, weil die Kritik und die Diskussionen zum Maskenhonorar noch nicht vergessen sind. Dies habe große politische Wellen geschlagen und auch unter diesem Eindruck stand die Politik als es um die Preisfindung ging, so Overwiening. Einen Lichtblick gibt es jedoch: Bis zum 17. Mai hat die ABDA Zeit, den tatsächlichen Aufwand zu beziffern. Dazu werden die Kolleg:innen befragt. Eingesammelt werden Antworten zur Impfstoffbestellung und -lieferung sowie zum Personaleinsatz in Minuten. Overwining hofft, eine Korrektur der Vergütung erreichen zu können – ein Versprechen könne jedoch nicht abgegeben werden.
Die ABDA hatte in ihrer Stellungnahme eine Vergütung pro Impfdosis und nicht pro Durchstechflasche gefordert: „Wir erachten es als sachgerecht, für den Vergütungsanspruch der Apotheken – ähnlich wie bei den Grippeimpfstoffen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV – auf die Impfdosis und nicht auf die jeweilige Durchstechflasche abzustellen.“ Dafür hatte die Standesvertretung jedoch eine Absage kassiert.
Die Großhändler sollen pro kühlpflichtiger Durchstechflasche 9,65 Euro netto und für jede abgegebene ultra- oder tiefkühlpflichtige Durchstechflasche 11,55 Euro netto für die Logistik erhalten. Aber nur bis zum 10. Mai. Dann sinkt das Honorar auf 6,55 Euro netto. Die Großhändler erhalten zusätzlich ein Honorar für das Impfbesteck in Höhe von 1,65 Euro netto pro Durchstechflasche.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Apothekensterben: Rund 500 Schließungen in 2025
Das Apothekensterben setzt sich weiter fort. Zum Jahresende 2025 gab es hierzulande nur noch 16.601 Apotheken – ein Minus von …
Adexa: Aufbaustudium und neue Tarifstufe für qualifizierte PTA
Die mit der Apothekenreform geplante PTA-Vertretung sorgt weiterhin für Wirbel. Für die Apothekengewerkschaft Adexa ist klar: Sollen PTA in der …
Krankmeldung tabu: Was gilt bei Verstößen?
Können Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit kommen, muss eine Krankmeldung erfolgen. Doch nicht immer ist diese zulässig. Stichwort …












