Ab sofort: Lagevrio nicht mehr abgeben
Apotheken dürfen Lagevrio (Molnupiravir, MSD) nicht mehr abgeben. Der Grund: Die Ablehnung des Zulassungsantrages und das Ende der Verkehrsfähigkeit.
Lagevrio gehört neben Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) zu den antiviralen, oral einzunehmenden Präparaten gegen Corona und kann seit dem 3. Januar 2022 verordnet und über den Großhandel bestellt werden und wird vom Bund beschafft. Zuletzt war die kurze Haltbarkeit ein Thema – Packungen sollen nicht retourniert werden, heißt es. Jetzt gibt es Neuigkeiten zum Corona-Arzneimittel. Apotheken dürfen Lagevrio nicht mehr abgeben.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat darüber informiert, dass Lagevrio nicht mehr auf Rechtsgrundlage der Medizinischer Bedarf-Sicherstellungsverordnung (MedBVSV) abgegeben werden darf.
Molnupiravir kam zur Behandlung nicht hospitalisierter Corona-Patient:innen ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zum Einsatz. Die Wirkung ist primär auf die Hemmung der viralen RNA-Replikation durch den Einbau des Triphosphatmetaboliten in das virale RNA-Genom zurückzuführen.
Apotheken dürfen Lagevrio nicht mehr abgeben
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat den laufenden Zulassungsantrag abgelehnt. Der Grund: Die verfügbaren Daten können für Lagevrio keinen klinischen Nutzen bei der Behandlung von erwachsenen Corona-Patient:innen, die keinen zusätzlichen Sauerstoff erhalten und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, nachweisen. „Auf der Grundlage der Gesamtheit der Daten war es nicht möglich, den Schluss zu ziehen, dass Lagevrio bei Erwachsenen mit einem Risiko für eine schwere Erkrankung das Risiko einer Krankenhauseinweisung oder des Todes verringern oder die Krankheitsdauer oder die Zeit bis zur Genesung verkürzen kann“, so der CHMP. „Darüber hinaus war es nicht möglich, eine spezifische Patientengruppe zu identifizieren, bei der ein klinisch relevanter Nutzen von Lagevrio nachgewiesen werden konnte.“
Die Folge: Die Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Lagevrio ist auf allen Handelsstufen entfallen. Im Klartext heißt das: Apotheken können Lagevrio ab sofort nicht mehr an Patient:innen abgeben und auch nicht mehr über den Großhandel bestellen.
Merke: Paxlovid ist davon nicht betroffen und ist weiterhin verkehrsfähig.
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