Familien und Steuerzahler:innen sollen finanziell entlastet werden. Dazu sollen zum einen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend steigen – ebenso das Kindergeld ab 2025. Außerdem ist ab 2030 ein Wegfall der Steuerklassen III und V geplant.
Grundlage ist der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG). Wird das Gesetz beschlossen, gilt für das Jahr 2024 ein Grundfreibetrag von 11.784 Euro und somit eine Erhöhung um 180 Euro. Zudem sind weitere Erhöhungen geplant – um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um 252 Euro auf 12.336 Euro.
Der Kinderfreibetrag soll für das Steuerjahr 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen. Für 2025 ist ein Plus um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab 2026 von 156 Euro auf 6.828 Euro vorgesehen.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 um 5 Euro von 250 Euro auf 255 Euro monatlich. Ab 2026 ist eine Erhöhung des Kindergeldes auf 259 Euro monatlich vorgesehen.
Aus für Steuerklassen III und V
„Die Steuerklassen III und V sind ab dem 1. Januar 2030 nicht mehr für den Lohnsteuerabzug anzuwenden“, heißt es im Entwurf. Für verheiratete Paare sowie Lebenspartner:innen gilt automatisch die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren.
Die jährlichen Einsparungen in Zahlen:
- Single-Haushalt; Bruttoeinkommen 3.500 Euro pro Monat: knapp 200 Euro
- Single-Haushalt; Bruttoeinkommen 6.000 Euro pro Monat: knapp 300 Euro
- Verheiratete; Bruttoeinkommen 4.500 Euro pro Monat: rund 400 Euro
- Familie mit zwei Kindern; Bruttoeinkommen 3.000 bis 4.000 Euro: rund 500 Euro.
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