Ab 1. September: HiMi-Vertrag für alle BKKen
Der Hilfsmittelversorgungsvertrag der Betriebskrankenkassen (BKK) wird ab dem 1. September bundeseinheitlich neu geregelt. Somit werden alle Einzelverträge der verschiedenen Betriebskassen zum Stichtag abgelöst.
Wollen Apotheken BKK-Versicherte mit Hilfsmitteln versorgen, müssen diese für Versorgungsbereiche präqualifiziert sein und dem Vertrag beitreten. Letzteres ist nur über den elektronischen Vertragsassistenten des Online-Vertragsportals (OVP) möglich. Stand jetzt ist die Funktion jedoch noch nicht freigeschaltet. Damit die Versorgung der Versicherten reibungslos verläuft, haben sich DAV und BKK auf eine Friedenspflicht in puncto Prüfung der Vertragszugehörigkeit und der Grundeignung (PQ) geeinigt, und zwar bis zum 29. Februar 2024. Somit können auch Apotheken, die dem Vertrag zum Stichtag 1. September 2023 noch nicht beigetreten sind, Hilfsmittel liefern.
Abrechnung und Vergütung sind in den entsprechenden Anlagen geregelt. Enthalten diese keine anderen Vorgaben, können die nachfolgenden Hilfsmittel bis zu einem Preis von 250,00 Euro netto beziehungsweise 297,50 Euro brutto genehmigungsfrei abgerechnet werden.
Eine Auswahl:
- elektrische Milchpumpe zum Verleih (HiMi-Nr.: 01.35.01.1)
- 1,67 Euro brutto pro Tag, Genehmigung ab dem 181. Versorgungstag einholen
- Pumpsets für Milchpumpen (HiMi-Nr.: 01.99.01.2)
- Einzelpumpset: 24,40 Euro brutto, Doppelpumpset: 39,87 Euro brutto
- Pen-Kanülen (HiMi-Nr.: 30.99.99.1001)
- Vertragspreis: 0,29 € brutto/Stück
- Inhalationsgeräte (HiMi-Nr.: 14.24.01.0)
- spezielle Vernebler bei nachgewiesener med. Notwendigkeit und Begründung
- Vertragspreis: 124,95 € brutto
- Instandsetzungen und Reparaturen müssen vorab genehmigt werden.
- ableitende Inkontinenzhilfen: gilt nicht für Katheter, Bein- und Bettbeutel
- aufsaugende Inkontinenzhilfen
- keine vertragliche Regelung, Beitritt direkt bei einzelner BKK möglich
- (Dauer-)Genehmigungen, die vor dem 1. September 2023 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf zu den jeweils genehmigten Preisen.
- Kompressionstherapie, Rundstrick
- genehmigungsfrei, abgerechnet wird nach Festbetrag
- Kompressionstherapie, Flachstrick
- genehmigungspflichtig
- Blutdruckmessgeräte (HiMi-Nr.: 21.28.01)
- Voll- und Halbautomaten 41,65 Euro brutto
- Blutzuckermessgeräte (HiMi-Nr.: 30.34.02.0)
- Vertragspreis 23,80 Euro
- Lanzetten (HiMi-Nr.: 30.99.99.1006)
- Vertragspreis: 0,14 Euro brutto/Stück
Die Abrechnung erfolgt nach § 302 Sozialgesetzbuch (SGB) V unter Angabe der HiMi-Nummer, wenn ein feststehender Vertragspreis vorliegt. Wird dieser jedoch auf Basis des Einkaufspreises und des prozentualen Aufschlagsatzes berechnet, ist die PZN aufzudrucken.
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