Ab 1. Oktober: So bestellen die Krankenhäuser Corona-Impfstoffe
Krankenhäuser gehören mit der Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung zu den Leistungserbringern der Impfkampagne. Ab Oktober werden diese aber nicht vom Bund, sondern von den Apotheken beliefert – genau gesagt ausschließlich von ihrer Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgenden Apotheke.
Die „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19“ regelt in Punkt 6 die Impfstoffversorgung der Krankenhäuser. Demnach geben Apotheken auf Bestellung Corona-Impfstoffe ausschließlich an solche Krankenhäuser ab, deren Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgende Apotheke sie sind. Die Vorgabe gilt zum Monatswechsel und somit ab dem 1. Oktober. Erlaubt ist die Belieferung aber nur, wenn das Krankenhaus spätestens mit der ersten Impfstoffbestellung den Nachweis über den Zugang zum Digitalen Impfquoten-Monitoring erbracht hat.
Der Nachweis kann mit einer von den Ländern oder der Bundesdruckerei ausgestellten Bescheinigung erbracht werden.
Apotheken bestellen die von den Leistungserbringern – Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt:innen, Impfzentren und mobilen Teams – benötigten Impfdosen bei den Mitgliedsunternehmen des PHAGRO oder Partnergroßhändlern, vom denen sie hauptsächlich beliefert werden. Ist der Hauptlieferant der Apotheke weder Mitgliedsunternehmen des PHAGRO noch ein Partnergroßhändler, sollen sie die Corona-Impfstoffe „ausschließlich bei dem Mitgliedsunternehmen des PHAGRO oder dem Partnergroßhändler bestellen, von dem sie ansonsten überwiegend beliefert werden.“
Das Zubehör wird von den Leistungserbringern bei Bedarf mitbestellt. Gemäß Allgemeinverfügung gehören Spritzen mit 2 ml bis 5 ml und Kanülen 21 Gauge oder schmaler, zur Aufnahme und Injektion von 0,3 ml oder 0,5 ml geeignete Spritzen und Kanülen 22 bis 25 Gauge sowie NaCl-Lösung 0,9 Prozent in Größen geeigneter Behältnisse als Impfzubehör. Die Apotheken müssen sicherstellen, dass die Impfstoffe durchgehend zuverlässig und unter Einhaltung der Transportvorgaben der Impfstoffe abgegeben werden.
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