Feiern in der Apotheke: (K)ein Tabu?
Was darf im Apothekenkühlschrak meist nicht fehlen? Richtig, ein Sekt zum Anstoßen. Etwas zu feiern gibt es schließlich fast immer. Doch wer kurzerhand eine ursprüngliche Teamfeier in die Apotheke verlegt, um dort zu feiern, muss mit Konsequenzen rechnen.
Steht in der Apotheke eine Betriebsfeier oder ein anderes Teamevent an, gelten dafür verschiedene Regelungen. Stichworte Teilnahmepflicht, Arbeitszeit, Versicherungsschutz und Co. Während Veranstaltungen wie die jährliche Weihnachtsfeier oder das Sommerfest meist außerhalb der Apothekenräume stattfinden, werden Jubiläen oder auch Geburtstage oftmals in den Pausenraum verlegt. Doch egal wo die Party startet: Ohne Erlaubnis nach dem offiziellen Ende in der Apotheke (weiter)feiern ist tabu. Andernfalls steht der Job auf dem Spiel. Das zeigt ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.
Der Fall
Geklagt hatte ein Angestellter, dem gekündigt wurde, nachdem er sich im Anschluss an die offizielle Teamweihnachtsfeier mit einem Kollegen Zugang zum Betrieb verschafft und dort weitergefeiert hatte. Dies bekam der Chef am nächsten Morgen mit, da sich im Aufenthaltsraum leere Weinflaschen, Überreste von Zigaretten und Co. fanden. Die Folge: eine fristlose – hilfsweise fristgerechte – Kündigung. Das wollte der Beschäftigte jedoch nicht hinnehmen.
Der Fall landete vor Gericht, das zugunsten des Arbeitgebers entschied. Genau sprachen sich die Richter:innen dafür aus, dass eine Kündigung aufgrund der Umstände in jedem Fall gerechtfertigt sei, die Frage sei nur, ob fristlos oder ordentlich. Auf eine vorherige Abmahnung konnte verzichtet werden. Der Grund: Auch wenn beide Männer im Nachgang ihr Fehlverhalten einräumten, handelte es sich dabei um eine schwerwiegende Pflichtverletzung.
Eine endgültige Entscheidung mussten die Richter:innen nicht mehr treffen, da sich die Parteien zuvor aus sozialen Gründen auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigten, heißt es in einer Pressemitteilung.
Übrigens: Wegen des unerlaubten Betretens der Betriebsräume (= Hausfriedensbruch) wurde ursprünglich Strafanzeige gestellt, die jedoch aufgrund von Geringfügigkeit abgewiesen wurde.
Mehr aus dieser Kategorie
Gehaltsplus trotz Krise: Fragen oder nicht?
Das Thema Gehalt sorgt auch in den Apotheken immer wieder für Diskussionen. Denn den Wunsch nach mehr Geld hegen auch …
Nur noch 16.732 Apotheken
Die Zahl der Apotheken ist weiterhin rückläufig und erreicht mit 16.732 einen neuen Negativrekord seit 1977. Seit Ende 2024 gibt …
2026 mehr Geld: Weg frei für Mindestlohnerhöhung
Bereits im Juni hatten die Expert:innen der Mindestlohnkommission die Empfehlung für eine Steigerung des Mindestlohns in zwei Stufen ausgesprochen. Nun …










