E-Rezept „weg“: Token-Ausdruck als Überblick
Das E-Rezept ist Pflicht und mit der flächendeckenden Einführung zeigen sich die Herausforderungen, die im stufenweisen Rollout nicht sichtbar waren. So ist beispielsweise die Zahl der eingelösten E-Rezepte für einige eine Black-Box. Um den Überblick zu behalten, werden in einigen Apotheken Token-Ausdrucke und Hardcopys gesammelt und abgeheftet.
Wurde ein E-Rezept beliefert, kann dieses manuell oder automatisch am Abend oder am nächsten Tag zur Abrechnung an das Rechenzentrum geschickt werden. Für die Abrechnung sind drei Dinge nötig; das E-Rezept, die E-Dispensierung und die Quittung. Wurde das E-rezept bereits zur Abrechnung geschickt, kann dieses von der Apotheke zurückgeholt werden. Dazu wird die Funktion „E-Rezept stornieren“ genutzt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Rezept noch nicht abgerechnet ist.
Um den Überblick zu behalten, dokumentieren Apotheken die eingelösten E-Rezepte. Dazu werden die Ausdrucke der Token oder im Falle der Einlösung mit der elektronischen Gesundheitskarte oder der App eine Hardcopy des Vorgangs ausgedruckt und abgeheftet. „Die Abrechnung des E-Rezeptes ist für uns noch eine Black-Box. Beim Papierrezept können wir überblicken, wie viele Verordnungen wir abrechnen. Beim E-Rezept nicht“, erzählt eine Apothekerin aus Berlin.
Eine Idee, die sich bezahlt gemacht hat. Zum neuen Jahr war der Schreck groß, als die E-Rezepte aus dem Dezember „weg“ waren. So zumindest die Wahrnehmung der Apotheke. Schließlich wurden die Verordnungen nicht mehr angezeigt. Doch gelöscht waren die E-Rezepte nicht und konnten vom Softwarehaus reproduziert werden.
„Uns liegen aktuell keine Meldungen zu einer Häufung von fehlenden E-Rezepten vor. Sollte dies in Einzelfällen vorkommen, analysieren unsere Fachabteilungen die Ursache und stellen die betreffenden E-Rezepte für unsere Kundinnen und Kunden wieder her“, teilt Noventi auf Anfrage mit. Die Ursachen können verschieden sein. Zudem kann je nach Fehlerbild die Wiederherstellungszeit variieren.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Achtung, Ischämie: Medikationsfehler bei Epinephrin-Pen
Notfallpens mit Epinephrin können Leben retten, doch bei der Anwendung drohen auch Gefahren, wie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) …
Ersatzkassen: Arbeitspreis erhöht sich zum 1. Mai
Mischen Apotheken antibiotische Trockensäfte an, können sie den Service nicht abrechnen. Anders sieht es bei der Rekonstitution von Evrysdi (Risdiplam, …
Vitamin D für Babys: Achtung bei flüssigen Darreichungsformen
Vitamin D ist unverzichtbar für den menschlichen Körper und ein Mangel kann schwerwiegende Folgen haben, beispielsweise für die Knochengesundheit. Um …