Zeckenmaus: Zeckenentfernung im Tipp-Ex-Format
Eigentlich hat der Tipp-Ex in der Apotheke längst ausgedient. Doch dank Erfinder Ingo Schwarz feiert der Roller ein Comeback, und zwar zur Zeckenentfernung. Die Zeckenmaus entfernt nicht nur Zecken, sondern sammelt diese in einem Auffangbehälter.
Alles begann Anfang 2014 mit ersten Skizzen und einem ersten Entwurf der Zeckenmaus. Schon am Jahresende war das Design final und wurde zum Patent angemeldet. 2015 wurde mit der Produktion begonnen. Zwei Jahre später (2017) wurde das Patent erteilt. Die Erfindung schaffte es 2018 sogar ins Fernsehen, und zwar bis in das Finale der RTL-Erfindershow „Hol dir die Kohle“. Jetzt will die Zeckenmaus die Apotheken erobern.
Mithilfe der Zeckenmaus können Zecken berührungslos entfernt werden. Ein Adapter ermöglicht außerdem die Entfernung von kleinen Nymphen, und zwar aus dem Fell von Tieren und auch aus der Haut von Menschen. Die Zeckenmaus verfügt an der unteren Seite über eine Kerbe. Diese wird über die Zecke geführt und dann analog zur Zeckenkarte über die Haut gezogen. „Mit der Zeckenmaus ist es nahezu unmöglich, eine Zecke falsch zu entfernen“, versichert der Erfinder.
Die Zecke wird entfernt und in eine Auffangkammer transportiert. Dort finden mehrere Zecken einen Platz, die dann entsorgt oder im Falle der Symptome einer Borreliose zur Untersuchung abgegeben werden können. Die Entfernung erfolgt komplett berührungslos, ebenso das Entsorgen. Durch Auskochen im Wasserbad kann der „Zecken-Tipp-Ex“ gereinigt werden.
Noch ist die Zeckenmaus nicht gelistet und auch eine PZN fehlt noch, ist aber in Displays zu zehn Stück direkt bestellbar.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Wissen to go: L-Thyroxin-Austausch
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen …
Neue Austauschregel bei Nichtverfügbarkeit: Tipps zur Dokumentation
Ist ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar, dürfen Apotheken zeitlich befristet ein vorrätiges wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Zwar liefert die Abda Empfehlungen zur …
Prüfpflicht beim T-Rezept: Bis zu 25.000 Euro Strafe und Retax drohen
Apotheken sollten bei Vorlage eines T-Rezeptes besonders sorgfältig sein und die Anforderungen an die speziellen Verordnungen prüfen. Wird ein nicht …











