Können Kaffee- oder Raucherpausen die Mittagspause ersetzen?
Egal ob Zeit für eine Plauderei mit den Kolleg:innen, eine Stärkung oder ein Spaziergang in der Sonne: Die Mittagspause gehört für viele zu den schönsten Tagesabschnitten bei der Arbeit in der Apotheke. Andere würden dagegen lieber darauf verzichten, beispielsweise, um früher in den Feierabend zu gehen oder, weil regelmäßige Zigarettenpausen schon genug Zeit kosten. Doch können mehrere kleine Auszeiten wie Kaffee- oder Raucherpausen die Mittagspause ersetzen?
Regelmäßige Pausen gehören für Beschäftigte im Arbeitsalltag dazu. Denn: Länger als sechs Stunden am Stück dürfen Angestellte nicht ohne Pausen beschäftigt werden. So schreibt es des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor. Während der Zeitpunkt der Mittagspause von der Apothekenleitung festgelegt werden kann, liegt die Entscheidung über das Wo und Wie bei dir.
Kleinere Unterbrechungen der Arbeit für einen Kaffee oder eine Zigarette gehören nicht dazu, denn sie zählen weder als Arbeits- noch als Pausenzeit – es sei denn, im Arbeitsvertrag findet sich dazu eine entsprechende Regelung. Fehlt diese, muss die versäumte Zeit in der Regel nachgearbeitet werden.
Achtung: Der/die Chef:in kann nicht nur die Arbeitsunterbrechung für den Glimmstängel, sondern auch Kaffeepausen verbieten.
Je nachdem, wie oft die Arbeit unterbrochen wird, kann dies den Feierabend ordentlich nach hinten verschieben. Kein Wunder, dass bei einigen Angestellten der Gedanke aufkommt, die Kaffee- oder Raucherpausen zu nutzen, um damit die längere Mittagspause zu ersetzen. Doch ist das erlaubt oder muss die Pausenzeit trotzdem eingehalten werden?
Kaffee- oder Raucherpausen ersetzen Mittagspause nicht
Das ArbZG regelt in § 4 „Ruhepausen“ Folgendes: „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.“ Bei einem Acht-Stunden-Tag in der Apotheke ist eine halbe Stunde Pause somit Pflicht.
Zwar ist das Aufsplitten der Ruhepause laut Gesetz erlaubt, allerdings nur in festgeschriebene Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Verschwinden Angestellte dagegen mehrmals am Tag vom HV kurz nach draußen, um zu rauchen, umfasst dies in der Regel weniger als eine Viertelstunde. Mehrere Kaffee- oder Raucherpausen können die Mittagspause also nicht ersetzen – auch nicht, wenn die dafür aufgewendete Zeit den vorgeschriebenen 30 beziehungsweise 45 Minuten Pausenzeit entspricht.
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