Sildenafil und Tadalafil bleiben verschreibungspflichtig
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat gestern über verschiedene OTC-Switches beraten. Mit Sildenafil und der Fixkombi Azelastin/Fluticasonpropionat standen zwei Bekannte erneut auf der Agenda.
Die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Azelastin/Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung wurde bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses Anfang des Jahres diskutiert. Der Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit, unter anderem aufgrund der Sorge vor einem Missbrauch der Kombination im Sinne einer nicht indizierten und zu breiten Anwendung. Und auch im zweiten Anlauf konnte die Kombi die erforderliche Mehrheit für einen Switch nicht erreichen.
Auch der OTC-Switch von Sildenafil ist im ersten Anlauf gescheitert. Die Dosierung zu 50 mg konnte aus Sicht der Expert:innen unter anderem wegen möglicher schwerer Nebenwirkungen und dem Verweis auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Abklärung der erektilen Dysfunktion keine Empfehlung zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht erhalten. Gestern wurde für die Stärke 25 mg eine Entscheidung getroffen – es kann keine mehrheitliche Empfehlung für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht ausgesprochen werden.
Mit Tadalafil 10 mg stand der Switch für einen weiteren Phosphodiesterase (PDE)-5-Hemmer zur Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern auf der Agenda. Auch diesem Antrag erteilen die Expert:innen mehrheitlich eine Absage.
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand Rizatriptan 5 mg und somit ein weiteres Triptan – bislang sind drei Triptane rezeptfrei zu erhalten. Naratriptan wurde bereits 2005 und Almotriptan 2007 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen. Sumatriptan hat es im zweiten Anlauf geschafft. Rizatriptan ist im ersten Anlauf erfolgreich – der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Rizatriptan 5 mg zur oralen Anwendung anzunehmen.
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