Deutschland-Ticket muss nicht versteuert werden
Erhalten PTA das Deutschland-Ticket von ihren Chef:innen, müssen die monatlichen Kosten in Höhe von 49 Euro nicht versteuert werden.
Seit dem 1. Mai kann der Nahverkehr für monatlich 49 Euro genutzt werden – Monatskarten der verschiedenen regionalen Verkehrsbetriebe sind meist teurer. Übernehmen Chef:innen die Kosten für das Deutschland-Ticket, sparen Angestellte doppelt. Denn versteuern müssen sie den Arbeitgeberzuschuss nicht.
Arbeitgebende können Fahrtkosten für Monatstickets ganz oder anteilig bezuschussen – so auch das Deutschland-Ticket. Nutzen Chef:innen die Chance, fällt das 49 Euro-Ticket unter dieselbe Regelung wie das Jobticket und Arbeitnehmende müssen das Plus zum Gehalt nicht versteuern.
Chef:innen haben drei Möglichkeiten, den Angestellten das Deutschland-Ticket zu überlassen – sie zahlen das 49-Euro-Ticket komplett oder kaufen ein Jobticket oder sie zahlen den Betrag mit dem Lohn aus und überlassen es den Arbeitnehmenden, ob diese sich das Ticket selbst kaufen oder nicht.
Dennoch ist Vorsicht geboten. Denn haben Chef:innen bislang mehr für das Ticket der Angestellten übernommen als die 49 Euro, die für das Deutschland-Ticket anfallen, sind Anpassungen nötig – nämlich auf die besagten 49 Euro. Tun Arbeitgebende dies nicht und zahlen die höhere Summe weiter – sind also die Zuschüsse höher als die Aufwendungen – ist die Differenz steuerpflichtig und Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge werden fällig. Somit sollten Arbeitgebende die Zahlung ab Mai reduzieren.
Eine weitere Möglichkeit für Arbeitgeber:innen, ihren Angestellten ihre Wertschätzung zu zeigen, sind die sogenannten Sachbezüge. Dazu zählen beispielsweise Aufmerksamkeiten wie Essensgutscheine. Bis zu einer Summe von 50 Euro fallen dafür keine Steuer- und Sozialabgaben an.
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