Datenschutz geklärt: GO für E-Rezept per eGK ab Sommer
Nun also doch: Das E-Rezept per eGK – der elektronischen Gesundheitskarte – kommt ab Sommer. Nachdem Datenschutzbedenken in puncto Einlösung laut geworden waren, stehen nun die technischen Spezifikationen fest, die auch Datenschützer:innen zufrieden stellen. Damit öffnet sich ein dritter Einlöseweg für die elektronischen Verordnungen.
Bereits vor rund einem halben Jahr stand fest: Das E-Rezept per eGK soll kommen. Nun konnten sich die gematik, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) auf die technischen Spezifikationen dafür einigen. Ab Sommer soll es dann so weit sein und das Einlösen möglich sein. Nun stehe die Umsetzung an, für die in den nächsten Monaten neben der gematik auch die Dienstleister der Krankenkassen und die Apothekenverwaltungssysteme verantwortlich sind.
Um das Einlösen von elektronischen Verordnungen mittels eGK möglich zu machen, braucht es jedoch noch technische Anpassungen, die durch den E-Rezept-Fachdienst, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und die Software-Häuser der Apotheken bereitgestellt werden sollen. Ein Update für die bereits vorhandenen Konnektoren ist laut gematik nicht notwendig.
„Mit der Bereitstellung der neuen Funktion zum Abruf von E-Rezepten via eGK in der Apotheke wird eine entscheidende letzte Hürde im Rollout des E-Rezepts genommen“, heißt es von der gematik.
Steiniger Weg für das E-Rezept per eGK
Zur Erinnerung: Bisher ist die Einlösung von E-Rezepten lediglich über die gematik-App sowie einen Papierausdruck des Tokens möglich. Denn einer Übermittlung per E-Mail oder SMS wurde aus Datenschutzgründen ein Riegel vorgeschoben, sodass die Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein, einer der beiden Pilotregionen, vorzeitig aus dem Rollout ausstieg.
Und auch das E-Rezept per eGK sorgte bei Datenschützer:innen für Zweifel und sie erteilten dem Plan eine Absage. Denn mit den ursprünglich geplanten Spezifikationen befürchteten sie Missbrauchspotenzial – vor allem in Apotheken. Dagegen wehrte sich die Standesvertretung, denn Apothekenteams dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.
Nun wurden die Spezifikationen überarbeitet, sodass auch das BSI und der BfDI grünes Licht für das E-Rezept per eGK gegeben haben.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Morgenpost: Apothekendichte in Berlin unter Druchschnitt
Die Zahl der Apotheken ist im gesamten Bundesgebiet im Sinkflug. Und auch in der Hauptstadt gibt es immer weniger Betriebsstätten. …
32 Stunden pro Monat: Bürokratie „frisst“ Arbeitszeit
Die überbordende Bürokratie gehört zu den größten Ärgernissen in den Apotheken. Denn sie kostet nicht nur Nerven, sondern auch Zeit …
28.000 Euro für Kündigung wegen 273 Fehltagen?
Weil ein Angestellter in 38 Monaten insgesamt 273 Fehltage angesammelt hatte, wurde ihm die Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen. Dafür verlangt …