E-Rezept über eGK beschlossen
Ab heute sollen alle Apotheken E-Rezepte beliefern können und der Rollout in Westfahlen-Lippe und Schleswig-Holstein beginnen. Doch vor kurzem gab es datenschutzrechtliche Bedenken und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein stieg aus und auch in Westfalen-Lippe wird auf Papierausdrucke gesetzt. Jetzt gibt es eine Alternative – das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist beschlossene Sache.
Eine Datenschützerin aus Schleswig-Holstein hat die Schwachstellen des E-Rezeptes aufgedeckt. Konkret geht es um den QR-Code und die Apps – letztere werden zum Einlösen von E-Rezepten benötigt und können über den Data-Matrix-Code teilweise sensible Gesundheitsdaten auslesen. Eine sichere Lösung muss her. Die kommt in Form der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
E-Rezept per eGK
Künftig sollen Patient:innen auch mit ihrer eGK E-Rezepte für Rx-Medikamente einlösen können, so der Beschluss der gematik am 29. August. „Mit der E-Rezept-App und dem Papierausdruck des Rezeptcodes gibt es bereits heute zwei Einlösewege für ein E-Rezept“, heißt es weiter.
Die Veröffentlichung der Spezifikation für die eGK-Lösung des E-Rezepts werde voraussichtlich Anfang September im Fachportal der gematik bereitgestellt. Zudem werde daran gearbeitet, dass die Funktion so bald wie möglich zur Verfügung stehen könne. Eine Lösung für Versand- und Onlineapotheken werde derzeit eruiert.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) macht dem Vernehmen nach Druck und könnte das Verfahren noch in diesem Jahr umsetzen. Der technische Weg wurde von der gematik bereits in einer Vorabveröffentlichung skizziert: Der Abruf der E-Rezepte in der Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis setzt demnach auf die bestehende Infrastruktur der Anwendungen zum E-Rezept und zum Management der Versichertenstammdaten (VSD) sowie die bestehende Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI).
Versicherte stecken die eGK in das eHealth-Kartenterminal. Das System ruft für diese eGK den Anwendungsfall „VSD von der eGK lesen“ mit der Option „Prüfungsnachweis lesen“ auf. Im Ergebnis erhält die Warenwirtschaft, sofern die eGK nicht gesperrt und das Authentifizierungszertifikat gültig ist, den VSD und den Prüfungsnachweis. Dann werden alle E-Rezepte des/der Versicherten mit dem Status „offen“ vom Fachdienst abgerufen.
Der Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst wird protokolliert, der Besuch in der Apotheke wird auf der eGK gespeichert. Die Prozesse für das Abrufen, das Zurückweisen, das Löschen des E-Rezeptes, das Abrufen der Quittung und die Kommunikation mit den Versicherten bleiben unverändert.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BfArM zu Tramadol: Keine neuen Erkenntnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit
Im Rahmen einer Spiegel-Recherche zum Tramadol-Missbrauch und dessen Hintergründen kam auch Kritik am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf. …
OTC-Arzneimittel: Datenschutz bei Onlinekauf Pflicht
In der Apotheke bleibt der Arzneimittelkauf meist unter vier Augen. Doch wenn man Medikamente über eine Internetplattform wie Amazon bestellt, …
Sonderzahlung: Kein Anspruch nach Kündigung?
Die Jahressonderzahlung ist für Apothekenangestellte ein Muss – zumindest mit Tarifbindung. Doch auch der Arbeitsvertrag kann ein 13. Gehalt vorsehen. …