Der Vorschlag von Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK): „Wir brauchen so was wie Flohmärkte für Medikamente in der Nachbarschaft.“, sorgt ordentlich für Wirbel. Jetzt meldet sich Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, zu Wort.
Am vierten Advent sorgte Reinhardt mit seinem Vorschlag, „Flohmärkte für Medikamente“ zu erlauben für Entrüstung. „Jetzt hilft nur Solidarität. Wer gesund ist, muss vorrätige Arznei an Kranke abgeben“, sagte er. Auch abgelaufene Arzneimittel könnten noch eingenommen werden. Apotheker kontern.
„Der Vorschlag von Herrn Reinhardt geht völlig an der Realität vorbei.“
„Arzneimittel gehören in Apotheken, nicht auf den Flohmarkt – schon gar keine abgelaufenen Arzneimittel“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Es schockiert mich, dass der Präsident der Bundesärztekammer Derartiges öffentlich vorschlägt. Verfallene Arzneimittel können die Gesundheit der Patientinnen und Patienten massiv gefährden, ganz abgesehen von haftungsrechtlichen Fragen.“ Zudem stehe die Gesetzeslage dem klar entgegen und die aktuelle Situation eignet sich nicht für Populismus. Derzeit gebe es schlicht zu wenig Fiebersäfte. „Der Vorschlag von Herrn Reinhardt geht völlig an der Realität vorbei. Die Apotheken stehen aktuell unter enormem Druck, das Fehlen von lebenswichtigen Arzneimitteln zu managen. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch Repräsentanten der Ärzteschaft verantwortungsvoll an Lösungsansätzen beteiligen würden.“
Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL), sprach von einem „Offenbarungseid des deutschen Gesundheitssystems“. Dass Patient:innen Arzneimittel, die womöglich auch noch abgelaufen seien, wie abgelegte Kleider auf dem Basar tauschten, sei höchst riskant. „Je nach Vorerkrankung kann die Einnahme eines Mittels gesundheitliche Risiken haben. Auch können problematische Wechselwirkungen mit anderen Substanzen auftreten. Ohne eine vernünftige Beratung dürfen Arzneimittel daher nicht eingenommen werden.“
Kein ‚Flohmarkt‘ im wörtlichen Sinne
Die Bundesärztekammer setzt auf Schadensbegrenzung. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionswelle und der daraus mitverursachten Arzneimittelknappheit sollten sich Menschen im Familien- und Freundeskreis mit nicht-verschreibungspflichtigen, originalverpackten Arzneimitteln aushelfen“, stellt der Sprecher klar. „Selbstverständlich ist damit kein ‚Flohmarkt‘ im wörtlichen Sinne gemeint, sondern ein Akt der Solidarität der Gesunden mit ihren erkrankten Mitmenschen. Solche Formen der Nachbarschaftshilfe sollten in schwierigen Zeiten eine Selbstverständlichkeit sein.“
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