BfArM: Fiebersäfte nicht hamstern – durchschnittlicher Monatsbedarf rechnerisch verfügbar
Kaum sind sie da, sind sie wieder weg – die Rede ist von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften. Und das, obwohl dem Markt rechnerisch etwa ein durchschnittlicher Monatsbedarf zur Verfügung stehe, wie das Ergebnis der Sondersitzung des Beirates zum Thema Lieferengpässe am 30. November zeigt. Die Empfehlung: Apotheken und Großhandel sollen Fiebersäfte nicht hamstern.
Theorie und Praxis: In den letzten Monaten konnten die Expert:innen mehr in den Markt abgegebene Produktionsmengen an Fiebersäften verzeichnen als noch vor der Pandemie. Die aktuellen Mengen übersteigen den Anteil von 2019, und zwar um rund 18 Prozent. Das zeigen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mehr noch: Die vorliegenden Bestandsdaten für Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Kinderarzneimittel lassen den Expert:innen zufolge darauf schließen, „dass dem Markt rechnerisch für alle Produkte etwa ein durchschnittlicher Monatsbedarf zur Verfügung steht.“
Wie aber ist dann der Engpass zu erklären? Zum einen könne aufgrund von steigenden Erkrankungszahlen die bestehende Nachfrage nicht flächendeckend durch die verfügbaren Bestände gedeckt werden. Zum anderen können die Expert:innen „eine Verteilproblematik“, die mindestens die regionale Unterversorgung verstärke, nicht ausschließen.
Fiebersäfte: Nicht hamstern und nur im Ausnahmefall abgeben
Darum empfiehlt der Beirat die folgenden Maßnahmen:
- Apotheken und Großhändler sollen eine Bevorratung über den wöchentlichen Bedarf hinaus unterlassen.
- Tablette statt Saft: Es soll unter Berücksichitgung des Alters geprüft werden, ob auf eine feste orale Darreichungsform ausgewichen werden kann. „Die Darreichungsform Saft sollte an Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren ausschließlich auf Rezept abgegeben werden, wenn die Einnahme fester Darreichungsformen nicht möglich ist“, heißt es.
- Rezeptur/Defektur als Alternative wird befürwortet – wie schon im August.
Keine Kontingentierung
Die Kontingentierung von pädiatrischen Darreichungsformen mit Paracetamol und Ibuprofen wurde zwar vorgeschlagen, aber nicht durchgesetzt. Zum einen, weil der OTC-Status die Prüfung der Einhaltung einer Kontingentierung erschwere und weil zum anderen der schwer zu überprüfende Bedarf der einzelnen Apotheken stark variiere.
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