Ab September müssen alle Apotheken E-Rezepte beliefern können – aber nur, wenn diese hierzulande ausgestellt wurden. E-Rezepte aus dem Ausland können Apotheken nämlich noch nicht bedienen.
In Apotheken in Grenzregionen laufen die ersten E-Rezepte aus den europäischen Nachbarländern auf. Während bei papiergebundenen Rezepten die Lage geklärt ist und Verordnungen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum beliefert werden dürfen, können E-Rezepte noch nicht beliefert werden. Andere Länder sind da schon weiter, so können beispielsweise QR-Codes aus Finnland auch in Kroatien und Estland eingelöst werden. Für andere Länder wird die Druckversion empfohlen. In Deutschland kann beides nicht verarbeitet werden.
Laut § 2 AMVV sind Rezepte aus dem Ausland (EU-Staaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz) deutschen Verordnungen gleichgestellt. Die Verordnungen sind wie Privatrezepte zu behandeln. Ausgenommen sind T-Rezepte und Betäubungsmittelverschreibungen. Außerdem sind Verschreibungen von ausländischen Tierärzt:innen in Deutschland nicht gültig.
E-Rezepte aus dem Ausland: Deutschland ist noch nicht so weit
Dazu teilt die gematik auf Nachfrage mit: „Die EU-Kommission hat am 3. Mai 2022 einen Verordnungsentwurf für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum veröffentlicht. Darin enthalten sind ambitionierte Pläne zum grenzüberschreitenden Datenaustausch und zur Schaffung einer gemeinsamen Infrastruktur sowie einer einheitlichen rechtlichen Basis für den Einsatz von Gesundheitsdaten in Europa.“
So sieht der Vorschlag vor, dass Gesundheitsdaten wie Patientenkurzakten, E-Rezepte, Bilddaten und Bildberichte, Laborergebnisse und Entlassungsberichte sowohl innerhalb der EU-Mitgliedstaaten als auch zwischen den Staaten geteilt und ausgetauscht werden können. Möglich machen sollen dies die gemeinsame technische Infrastruktur „MyHealth EU“ und die Einhaltung von gemeinsamen Standards bis Ende 2025. Der Verordnungsvorschlag werde derzeit im Rat und dem Europäischen Parlament diskutiert.
Was heißt das für die Apotheken? Wann können E-Rezepte aus dem Ausland beliefert werden? „Das bedeutet, dass es derzeit keine konkrete Frist gibt, da nationales Recht das Einlösen von E-Rezepten anderer Staaten noch nicht abbildet bzw. bestehende nationale Gesetzte ggf. geschaffen und/oder geändert werden müssen.“
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