Die Lieferengpässe bei Ibuprofen oder Paracetamol-haltigen Arzneimitteln in pädiatrischen Dosierungen treiben den Apothekenangestellten die Schweißperlen auf die Stirn. Und dann sind da noch die Unsicherheiten in puncto Kostenerstattung von Rezeptur und Fiebersaft-Einzelimport.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bislang noch keinen Lieferengpass bei Ibuprofen oder Paracetamol-haltigen Arzneimitteln in pädiatrischen Dosierungen bestätigt. In den Apotheken sind Lieferschwierigkeiten jedoch an der Tagesordnung. Zwar hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Voraussetzungen einer Rezepturherstellung informiert, Unsicherheiten bestehen dennoch, denn die einzelnen Kassen handgaben die Übernahme individuell. Außerdem erstatten AOK Plus und Barmer Einzelimporte in voller Höhe, wie der Thüringer Apothekerverband die Kolleg:innen informiert.
Ist ein Ibuprofen- oder Paracetamol-haltiges Kinderarzneimittel verordnet und kann nicht geliefert werden, darf die Apotheke im Einzelfall eine Rezeptur herstellen. Und zwar dann, wenn „die Gabe von Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Fiebersäften medizinisch erforderlich ist.“ Ist dies der Fall, ist ein neues Rezept über eine Rezeptur auszustellen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Individualherstellung ist aber nicht nur ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept über die Rezeptur, sondern auch der Nachweis über die Nichtverfügbarkeit der entsprechenden Fertigarzneimittel. Gemäß § 2 Absatz 11 Rahmenvertrag sind zwei Verfügbarkeitsanfragen nötig.
Ob die Kasse die Rezepturherstellung zahlt, ist individuell. AOK Plus und Barmer erstatten die Kosten für Rezeptur/Defektur nur im Ausnahmefall sowie Fiebersaft-Einzelimporte in voller Höhe. Neues Rezept und Defekt-Doku vorausgesetzt. Die IKK classic bittet zunächst um Prüfung von Alternativen und erstattet Rezeptur/Defektur ebenfalls nur im Ausnahmefall, Defektbelege inklusive.
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