Dass Genesenenzertifikate nur noch 90 statt 180 Tage gültig sind, hatte ordentlich für Wirbel gesorgt. Jetzt gibt es eine Rolle rückwärts – die 90-Tage-Frist gilt nur für Personen, die noch keine Impfung erhalten haben. Das DAV-Portal wurde entsprechend angepasst.
Gemäß der „Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung“ vom 14. Januar 2022 weist das RKI aus, welche fachlichen Vorgaben ein Genesenennachweis erfüllen muss. Dazu gehört, dass die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein muss. Außerdem muss das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen.
„Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen“, heißt es auf der Webseite des RKI.
„Deshalb wurde die technische Änderung des DAV-Portals und/oder der Eintragung auf 90 Tage vorerst wieder zurückgenommen“, heißt es daher im DAV-Portal. Mit der Aktualisierung der RKI-Webseite sei klargestellt worden, dass die Begrenzung der Gültigkeit der Genesenennachweise auf 90 Tage nur Personen betrifft, die vor und nach der Infektion nicht geimpft wurden. „Aufgrund dieser Vorgabe ist die Ausstellung der digitalen Covid-19-Genesenenzertifikate der EU nicht auf die 90 Tage begrenzt, sondern wird auch im Covid-19-Genesenenzertifikat wieder mit einer Gültigkeit von 180 Tagen gemäß der Verordnung (EU) 2021/953 hinterlegt.“
Genesene, die vor oder nach einer Infektion eine Corona-Impfung erhalten haben, haben laut RKI das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat der EU ausstellen zu lassen (Verordnung (EU) 2021/953). Dieses werde zusätzlich zu einem digitalen Impfzertifikat der EU ausgestellt und könne parallel genutzt werden, insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland.
Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von sechs Monaten auf 90 Tage verkürzt, weil die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeute, dass Ungeimpfte nach Coronainfektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben, informiert das RKI.
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