Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) soll geändert werden. So sollen Leistungserbringer:innen ab Januar das benötigte Impfzubehör selbst beschaffen können. Bis es so weit ist, soll das Honorar für das Zubehör auf 1,40 Euro abgesenkt werden.
Bislang haben die Großhändler das Impfzubehör entsprechend der Menge der bestellten Impfdosen an die Apotheken automatisch mitgeliefert. Eine gesonderte Bestellung war nicht nötig. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) war dies erforderlich, um der schlechten Beschaffungssituation entgegenzuwirken und die Versorgung sicherzustellen.
Aufgrund der verbesserten Versorgungssituation mit Impfzubehör soll die CoronaImpfV nun angepasst werden. Leistungserbringer:innen können das benötigte Impfzubehör ab 1. Januar 2022 selbst beschaffen. „Für den Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2022 wird die Vergütung für das Impfzubehör auf 1,40 Euro zzgl. Umsatzsteuer je Durchtechflasche abgesenkt“, heißt es dazu im Referentenentwurf zur Änderung der ImpfV, der PTA IN LOVE vorliegt. Bislang lag das Honorar bei 1,65 Euro. Durch die Absenkung entstehen Einsparungen in Höhe von rund 35.000 Euro je eine Million Impfungen.
In § 8 heißt es dann: „Für die Abgabe von durch den Großhändler selbst beschafftem Impfbesteck und -zubehör an Apotheken erhält der Großhändler zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebene Durchstechflasche.“
Eine Honorarerhöhung soll es hingegen für die Leistungserbringer:innen geben. Statt 20 Euro je Schutzimpfung sollen sie 20,20 Euro erhalten. „Diese Änderung resultiert aus der Umstellung der Impfzubehörbelieferung, die bis zum 31. Dezember 2021 noch über den Großhandel und die Apotheken erfolgt“, heißt es im Referentenentwurf. „Ab dem 1. Januar 2022 beschaffen Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen das für die COVID-19-Schutzimpfung benötigte Impfzubehör selbst. Mit dieser Erhöhung werden die Kosten für die Beschaffung von notwendigem Impfzubehör kompensiert.“
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