Kein Recht auf Qualmen: Abmahnung wegen Rauchen?
Die Raucherecke ist ein beliebter Treffpunkt für einen Plausch unter den Kolleg:innen. Kein Wunder, dass das Thema Rauchen in der Apotheke für dicke Luft sorgt. Denn ein Recht auf eine Raucherpause gibt es nicht, die „Zigarettenlänge“ wird von deiner Pausenzeit abgezogen. Du solltest dich also an die Regeln der Apotheke halten, sonst droht dir im schlimmsten Fall eine Abmahnung wegen Rauchen.
Eine Abmahnung gibt Arbeitgebenden die Möglichkeit, die Angestellten auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Dazu gehören unter anderem unentschuldigtes Fehlen, häufiges Zuspätkommen, Stören des Betriebsfriedens, Trinken von Alkohol am Arbeitsplatz, Beleidigung oder auch das Rauchen.
„Eine Abmahnung liegt immer dann vor, wenn eine Partei des Arbeitsvertrages (Arbeitgeber) die andere Partei (Arbeitnehmer) wegen eines Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag rügt, die Einstellung des vertragswidrigen Verhaltens verlangt und ihm für den Wiederholungsfall rechtliche Konsequenzen androht“, schreibt die Hessische Apothekerkammer.
Warum Rauchen ein Grund für eine Abmahnung sein kann
Einen Anspruch auf eine Raucherpause haben Arbeitnehmende nicht, denn ein Gesetz dazu fehlt. Chef:innen können ihren Angestellten das Rauchen während der Arbeitszeit sogar verbieten, denn Arbeitgebende sind verpflichtet, die Rechte von Nichtraucher:innen zu schützen.
Grundlage ist § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“
Gibt es kein Rauchverbot, heißt das dennoch nicht, dass du unbegrenzt qualmen darfst, denn Raucherpausen müssen nachgeholt werden. Streng genommen handelt es sich um Arbeitszeitbetrug, wenn die Zigarettenpausen nicht nachgearbeitet werden.
Achtung: Während der Raucherpause besteht kein Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass die Zeit der Zigarettenlänge nicht unfallversichert ist.
Holst du deine Raucherpausen nicht nach und versäumst somit Arbeitszeit oder rauchst trotz Verbot, riskierst du unter Umständen eine Abmahnung wegen Rauchen. Bei fortlaufendem Fehlverhalten trotz Abmahnung musst du mit weiteren Konsequenzen rechnen. Dann kann auch eine fristlose Kündigung möglich sein.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Rezeptur: Furosemid-Lösung für Kinder
Wird in der Apotheke eine Furosemid-Lösung für Kinder hergestellt, sind zwei Varianten möglich – mit und ohne Konservierung. Hier kann …
Ticagrelor-Patent abgelaufen: Brilique ist generisch
Im Juni ist das Patent von Ticagrelor abgelaufen. Verschiedene Generika, die im Vergleich zum Original Brilique (AstraZeneca) weniger als die …
BfArM-Bescheid rechtswidrig: Opiumtinktur ist Fertigarzneimittel
Noch immer wird vor Gericht darüber gestritten, ob Opiumtinktur Maros ein Fertigarzneimittel ist oder nicht. Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt …