Abrechnung Impfzertifikate: Das sind die Sonder-PZN, so geht`s
Seit Montag stellen Apotheken digitale Impfzertifikate aus, wie die Leistung abgerechnet werden soll, war bislang unklar. Jetzt gibt es einen Leitfaden der ABDA: Die Zertifikate können per Sonder-PZN über den Sonderbeleg „Nacht- und Notdienstfonds des DAV“ abgerechnet werden.
18 Euro erhalten die Apotheken für die Ausstellung des digitalen Impfnachweises. Werden Erst- und Zweitimpfung in zeitlichem Abstand digitalisiert, wird jeder Vorgang mit 18 Euro vergütet. Werden beide Immunisierungen von einer Apotheke in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang bearbeitet, erhält die Apotheke für die digitalisierte Erstimpfung 18 Euro und für die Zweitimpfung 6 Euro. Allerdings will Gesundheitsminister Jens Spahn das Apotheken-Honorar zum 1. Juli von 18 Euro auf 6 Euro kürzen.
Wie wird abgerechnet?
Für jede Impfung – Erst- und Zweitimpfung – erstellt die Apotheke ein separates Zertifikat im Apothekenportal. Dieses hat eine Zählfunktion und zeigt die Gesamtzahl der ausgestellten Impfzertifikate an. Im Hintergrund wird laut ABDA zwischen den Impfzertifikaten differenziert – sprich, welche mit 18 Euro und welche mit 6 Euro vergütet werden. „Die Abrechnungsfunktion wird rechtzeitig im Modul ‚Digitales Impfzertifikat‘ bis Ende Juni 2021 alle erforderlichen Daten anzeigen“, teilt die ABDA im aktuellen Leitfaden mit.
Auf der Grundlage der abgerufenen Anzahl der digitalisierten Impfzertifikate erstellt die Apotheke einmal pro Kalendermonat einen Sammelbeleg über die Anzahl der erstellten Impfzertifikate I und II sowie den Erstattungsbetrag. Zum Einsatz kommt – wie bei der Abrechnung der Schutzmasken – der „Sonderbeleg Nacht- und Notdienstfonds des DAV“, der beim Rechenzentrum abgerechnet wird.
So wird bedruckt
Hinweis: Der Sonderbeleg kann auch handschriftlich ausgefüllt werden.
- Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld unter der Fonds-IK durchstreichen
- Verordnungsteil: „Impfzertifikate“
- „Apotheken-Nummer / IK“: Apotheken-IK der ausstellenden Apotheke
- „Summe“: Gesamtbrutto der ausgestellten Impfzertifikate in Euro
- „Sonderkennzeichen“
- 06461469 (Sonder-PZN Impfzertifikat I, Faktor * 18 Euro)
- 06461475 (Sonder-PZN Impfzertifikat II, Faktor * 6 Euro)
Impfzertifikat I: alle Erst- sowie Zweitzertifikate, die NICHT im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden.
Impfzertifikat II: Zweitzertifikate, die im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden
- „Faktor“: Anzahl ausgestellte Impfzertifikate, maximal vierstellig
Werden mehr als 10.000 Impfzertifikate pro Kalendermonat abgerechnet, werden diese auf mehrere Sammelbelege (maximal 9999 Sets pro Monat) aufgeteilt. - „Anzahl“: Summe Erstattungsbetrag der ausgestellten Impfzertifikate in Cent
- „Abgabemonat Ende“: Letzter Kalendertag des Abgabemonats
- Beleg stempeln und unterschreiben
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