Schon bald könnten die ersten Bestellungen über Zweitimpfungen in den Apotheken eintreffen. Das Problem dabei: Verordnungen über Zweitimpfungen müssen priorisiert beliefert werden. Um dies sicherzustellen, sollen die Praxen die benötigten Mengen für die Erst- und Zweitimpfungen auf zwei separaten Rezepten verordnen. Außerdem soll es ab Juli ein neues IK geben.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, sollen Vertragsärzt:innen auf jeder Verordnung vermerken, ob es sich um eine Bestellung für „Erstimpfungen“ oder für „Zweitimpfungen“ handelt. Dabei sollen die Praxen die benötigten Dosen impfstoffspezifisch bestellen.
„Mit dem Verfahren soll sichergestellt werden, dass Ärzte für die Zweitimpfungen so viele Dosen erhalten, wie sie benötigen, um die in ihrer Praxis begonnenen Impfserien unter Beachtung der Impfintervalle abschließen zu können“, teilt die KBV mit.
Achtung: Das Bundesministerium für Gesundheit weist darauf hin, dass in Impfzentren begonnene Impfserien grundsätzlich auch dort beendet werden sollen.
Außerdem weist die KBV darauf hin, dass die wöchentlich maximale Bestellmenge je Ärzt:in, die Impfstoffdosen für Erst- und für Zweitimpfungen umfasst. Das bedeutet: Ärzt:innen können nach Abzug der Zweitimpfungen noch so viele Impfdosen für Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist.
Ab 1. Juli wird es ein neues IK für die Abrechnung der Corona-Impfstoffe geben. Ärzt:innen sollen auf dem Bestellrezept das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 angeben. Das IK werde in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) hinterlegt. Bis dahin können Ärzt:innen weiterhin das IK 100038825 verwenden.
So wird verordnet:
Vermerk: Erst- oder Zweitimpfung
Impfstoffname und Anzahl der Impfdosen
Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung
Beispiel: Für Erst- und Zweitimpfungen Comirnaty können beispielsweise insgesamt 36 Dosen je Ärzt:in bestellt werden.
- „Erstimpfungen: 12 Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör und 30 Impfstoffdosen Vaxzevria plus erforderliches Impfzubehör“
- „Zweitimpfungen: 24 Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör“
Die Praxen sollen die Anzahl der Dosen entsprechend der Vial-Größe angeben. „Wenn Sie also beispielsweise 23 Patienten zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von BioNTech impfen wollen, geben Sie 24 Dosen (4 Vials mit 6 Dosen) an.“
Rein rechnerisch könnten etwa ab Kalenderwoche 19 oder 20 die ersten Bestellungen der Zweitimpfungen von Comirnaty in den Apotheken eintreffen. Zwischenzeitlich gab es die Überlegung, für die Zweitimpfungen eine neue BUND-PZN zu vergeben.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Fencheltee in Schwangerschaft und Stillzeit tabu
Dass Baybs und Kinder besser auf Fencheltee verzichten sollten, darüber hatten Expert:innen der Europäischen Arzneimittelkommission im vergangenen Jahr bereits informiert. …
Cannabis auf BtM-Rezept: Übergangszeitraum verlängert
Cannabis kann auch über den 30. April hinaus auf einem BtM-Rezept verordnet werden. Der Übergangszeitraum wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Weil …
Jedes Rezept mit Anschrift und Telefon – sonst Retax
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde angepasst. Somit sind Anschrift und Telefonnummer für alle Ärzt:innen Pflicht – auch für die, die in …