FFP-Masken mit Ventil: Kein Schutz für das Umfeld
Filtrierende Halbmasken (FFP) gibt es mit und ohne Ventil. Die Masken sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung und sollen den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen schützen. Bei der FFP-Maske hat das Ventil hat Einfluss, ob auch eine Schutzwirkung für die Umgebung besteht.
Ventil filtert nur in eine Richtung
FFP-Masken gibt es in unterschiedlicher Ausführung. Es gibt Masken mit Ausatemventil und ohne. Der wesentliche Unterschied: Masken ohne Ventil filtern die eingeatmete und die ausgeatmete Luft. Somit bieten sie sowohl einen Fremd- als auch einen Eigenschutz.
Masken mit Ventil filtern jedoch nur die eingeatmete Luft. Die ausgeatmete Luft geht jedoch ungefiltert in die Umgebung. Somit bieten FFP-Masken mit Ventil keinen Fremdschutz. FFP-Masken mit Ventil sollten daher nicht von Covid-19-Infizierten getragen werden, denn die pathogenen Keime werden mit der Atemluft einfach in die Umgebung abgegeben – egal ob es sich um eine FFP2 oder FFP3-Maske handelt.
OP-Maske unter die FFP-Maske mit Ventil als Lösung?
Eine Maske unter der Maske sollte nicht getragen werden, denn es könnte für den Träger gefährlich werden, weil sich CO2 unter dem Vlies der unteren Maske anreichern kann.
Welche FFP-Masken gibt es?
Partikelfilternde Atemschutzmasken können in drei Gruppen unterteilt werden. FFP steht dabei für „Filtering Face Piece“. Die Masken können keine Gase oder Dämpfe abhalten, sondern lediglich Tröpfchen, Aerosole oder Partikel. Jede Klasse besitzt eine unterschiedlcihe Filterwirkung:
- FFP1: Ungiftige Stäube, Rauchpartikel
- FFP2: Ungiftige Stäube, Rauchpartikel, krebserregende Stoffe
- FFP3: Ungiftige Stäube, Rauchpartikel, krebserregende Stoffe, Viren, Bakterien, Pilzsporen, radioaktive Stoffe
Aus der Rezeptur sind PTA je nach Wirkstoff wie beispielsweise Kortisone oder hormonelle Rezeptursubstanzen meist FFP3-Masken bekannt. Um einen optimalen Schutz zu erhalten, sollte die Maske eng anliegen.
In Deutschland herrscht in jedem Bundesland Maskenpflicht – zum Teil auch für das Apothekenpersonal. Allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. In einigen Regionen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und/oder im Einzelhandel Pflicht. Allerdings müssen es hier keine FFP-Masken sein, ein Tuch oder Schal sowie eine selbstgenähte DIY-Maske entsprechen den Vorgaben.
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