Sprechstundenbedarf: Weiße Anforderungsscheine sind genehmigungsfrei
Genehmigungsverfahren ausgesetzt: Die AOK Nordost verzichtet beim apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf (SSB), der auf weißen Anforderungsscheinen verordnet wird, auf die Genehmigung. Der SSB kann vom Arzt also direkt ohne Genehmigungsvermerk der AOK Nordost in der Apotheke eingelöst und entsprechend geliefert werden.
Während der Corona-Krise hat die AOK Nordost die Regelungen beim apothekenpflichtigen SSB gelockert. Die Genehmigungspflicht ist noch bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.
Sprechstundenbedarf: Für welche Arzneimittel gilt die Ausnahmeregelung?
Die Genehmigungspflicht ist für den normalen apothekenpflichtigen SSB ausgesetzt und somit für alle Präparate, die auf dem weißen Anforderungsschein verordnet und angefordert werden. Der weiße Anforderungsschein wird für apothekenpflichtige Arzneimittel, einschließlich der verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel, verwendet – ausgenommen sind Impfstoffe und Betäubungsmittel!
Nicht apothekenpflichtiger SSB muss weiterhin auf rosafarbenen Anforderungsscheinen verordnet werden. Achtung: Für diese Scheine gilt weiterhin die Genehmigungspflicht!
Anforderung an die Ärzte
Die Vertragsärzte müssen weiterhin die Vorgaben der SSB-Vereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin beachten. Das bedeutet: Das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Vorgaben, welche apothekenpflichtigen Produkte über den Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind, gelten weiter.
Für die Apotheken besteht keine Prüfpflicht!
Erleichterungen der Rezeptbelieferung
Die AOK Nordost hat während der Corona-Krise die Abgaberegeln für die Apotheken gelockert. Dennoch sollte vorrangig das in der Apotheke vorrätige rabattierte Arzneimittel beziehungsweise das vorrätige preisgünstigste Arzneimittel abgegeben werden. Ist dies nicht möglich, können die Versicherten mit einem wirkstoffgleichen vorrätigen Alternativarzneimittel versorgt werden. Ist dies der Fall, müssen verschiedene Dinge beachtet werden:
- Ist kein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorrätig, kann ein Arzneimittel in abweichender Wirkstärke abgegeben werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Patienten das Arzneimittel entsprechend der ärztlich verordneten Dosierung korrekt anwenden.
- Ist kein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der verordneten Darreichungsform vorrätig, kann nach pharmazeutischem Ermessen eine andere geeignete Darreichungsform geliefert werden. Auch hier soll sichergestellt werden, dass die Patienten das Arzneimittel korrekt anwenden.
- Ist kein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der verordneten Menge/Stückzahl vorrätig, kann die Belieferung der Verordnung durch ein Arzneimittel in einer abweichenden Packungsgröße/Menge/Stückzahl erfolgen. Wird die Menge bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überschritten, ist vor der Abgabe mit dem Arzt Rücksprache zu halten!
Die genannten Grundsätze gelten für Versicherte der AOK Nordost auch für Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste sowie bei gesetztem Aut-idem-Kreuz, sofern dies nach pharmazeutischem Ermessen vertretbar ist. Außerdem übernimmt die AOK Nordost in Ausnahmefällen Mehrkosten.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
AHD-Gehe-Intregration: Am Samstag Vertragsdaten neu abrufen
Am Samstag – 1. November – wird die Alliance Healthcare Deutschland (AHD) Niederlassung Berlin in die Gehe Niederlassung Berlin integriert. …
Vagisan Myko Kombi 6 Tage löst Canifug Cremolum 100 Kombi ab
Vagisan Myko Kombi 6 Tage (Clotrimazol, Dr. Wolff) löst Canifug Cremolum 100 Kombi ab. Ab November wird das Neuprodukt unter …
Rabattvertrag nicht angezeigt: Kassen suchen Fehler bei Apotheken
Derzeit erreichen vereinzelte Schreiben von Krankenkassen die Apotheken, um auf angeblich fehlerhafte Meldungen zu Rabattverträgen hinzuweisen. Zudem werden Apotheken zur …












