Die Zahl der Coronavirusinfizierten nimmt weiter zu. Stand gestern waren es in Deutschland 1.139 Patienten. Heute ist mit dem ersten Fall in Sachsen-Anhalt die letzte „gallische Bastion“ gefallen. In Arztpraxen herrscht Ausnahezustand. Damit die Wartezimmer nicht aus allen Nähten platzen, wurde eine Regelung für die Krankschreibung per Telefon geschaffen.
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt eine Krankschreibung erhalten. Mediziner dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für maximal sieben Tage ausstellen. Darüber informieren GKV-Spitzenverband und Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Beide hatten sich am Montag auf diese Regelung geeinigt.
Bei Anruf Krankenschein: Für wen gilt die Regelung?
Die Krankschreibung per Telefon ist nur für Patienten ohne schwere Symptomatik und mit nur leichten Erkrankungen der oberen Atemwege gestattet. Zudem dürfen die Betroffenen keine Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen. „Mit diesem Schritt unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen“, so der GKV-Spitzenverband.
„Gleichzeitig soll das Risiko für eine vermeidbare Ausbreitung von Infektionskrankheiten der oberen Atemwege über die Wartezimmer der Arztpraxen reduziert werden“, so der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.
Die Regelung gilt ab sofort und ist auf vier Wochen begrenzt. Die AU soll den Patienten per Post zugestellt werden.
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