Ist die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Gefahr? Die Zahl der Apotheken sinkt weiter, der Abwärtstrend der letzten Jahre setzt sich fort und erreicht einen Negativrekord. Noch nie ist Zahl der Apotheken so stark gesunken wie im vergangenen Jahr.
Ende 2019 gab es in Deutschland nur noch 19.075 Apotheken. Das sind 348 weniger als im Jahr zuvor, denn Ende 2018 waren es noch 19.423. Daraus ergibt sich ein Minus von 1,8 Prozent. „Der Rückgang ist der bislang höchste in einem Kalenderjahr verzeichnete“, teilt die ABDA mit.
Beim Apothekensterben gibt es regionale Unterschiede. In Thüringen haben 2019 nur vier Apotheken ihre Türen geschlossen – allerdings wurde im vergangenen Jahr auch nur eine einzige Apotheke neu eröffnet. Im Saarland schrumpfte die Zahl der Apotheken um 3,38 Prozent von 293 auf 283. Der Rückgang ist auch im Kammerbezirk Westfalen-Lippe mit einem Minus von 2,91 Prozent groß – dort sank die Zahl von 1.924 auf 1.868.
Nicht nur die Anzahl der Apotheken ist rückläufig. Noch stärker ist die Zahl der Apothekeninhaber zurückgegangen. Hierzulande gibt es noch 14.473 Inhaber und somit 409 weniger als im Vorjahr – ein Minus von 2,7 Prozent. Mit einer Gesamtzahl von 19.075 Apotheken liegt die Apothekendichte in Deutschland bei 23 Apotheken pro 100.00 Einwohner, was deutlich unter dem Durchschnitt innerhalb der EU ist.
„Noch können sich die Patienten in Deutschland auf eine flächendeckende Arzneimittelversorgung verlassen, aber das wird bald vorbei sein, wenn nichts passiert. Seit zwölf Jahren geht die Zahl der Betriebe zurück. Wir werden die Situation nur stabilisieren können, wenn die Apotheken mehr Planungssicherheit und einen vernünftigen ordnungspolitischen Korridor bekommen,“ sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Für eine Rettung der öffentlichen Apotheken benötige es vor allem zwei gesetzgeberische Maßnahmen: „Die Absicherung einheitlicher Abgabepreise bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln im grenzüberschreitenden Versandhandel zumindest in der GKV-Versorgung muss kommen. Und die Einführung des E-Rezepts muss durch ein Makelverbot so flankiert werden, dass Patienten die freie Apothekenwahl ohne Einflussnahme von kommerziellen Dienstleistern behalten.“
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