PTA-Vertretung löst Probleme nicht
Mecklenburg-Vorpommern spricht sich klar gegen die geplante PTA-Vertretung aus und wird eine Protokollerklärung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) abgeben. „Inhabergeführte Apotheken sind die besten Apotheken”, so Ministerin Stefanie Drese (SPD) heute im Bundesrat.
Die Versorgung werde anspruchsvoller und der Fachkräftemangel nehme zu. Daher sie die Apothekenreform ein wichtiger Schritt, um die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung langfristig zu sichern. Das Gesetz stärke die Apotheken vor Ort unter anderem in ihrer fachlichen Kompetenz, beispielsweise mit dem Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Das Impfen in der Apotheke entlaste die Arztpraxen und verbessere die Versorgung der Bürger:innen durch einen niedrigschwelligen Zugang. Zudem bringe das ApoVWG mehr Flexibilität im ländlichen Raum, unter anderem durch die Einführung von vergüteten Teilnotdiensten, wie es sie in Mecklenburg-Vorpommern schon gebe.
„Die PTA-Vertretung löst strukturelle Probleme nicht, sondern weicht Grenzen auf und gefährdet die Versorgungsqualität.“ Daher werde Mecklenburg-Vorpommern eine Protokollerklärung zum Gesetz abgeben. Insbesondere bei komplexen pharmazeutischen Fragestellungen, Wechselwirkungsprüfung und bei der Bewertung individueller Medikationsrisiken sei die Expertise von Apotheker:innen nötig. Inhabergeführte Apotheken seien die besten Apotheken.
Die Erhöhung des Fixums schaffe die notwenige Finanzierung und Planungssicherheit. Dies sei essenziell, um das flächendeckende Apothekennnetz aufrechtzuerhalten.
Das ApoVWG verfolgt das Ziel, die Sicherung der wohnortnahen, qualitativ hochwertigen der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten, so Dr. Andreas Philippi. Denn die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren, weil die wirtschaftliche Belastung ein enormes Maß angenommen hat. Doch in den Apotheken steckt noch viel mehr Potenzial als derzeit genutzt wird. Durch die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen können vorhandene Ressourcen sinnvoll genutzt werden.
Den geänderten Passus zur PTA-Vertretung begrüßt Philippi. Darin heißt es nun: „Zur praktischen Erprobung einer vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken durch einen pharmazeutisch-technischen Assistenten zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen kann die zuständige Behörde im Einzelfall auf Antrag eines Apothekenleiters genehmigen […] für bis zu 20 Tage im Jahr, jedoch längstens an zehn zusammenhängenden Tagen, abwesend ist und der Apothekenbetrieb in dieser Zeit durch einen pharmazeutisch-technischen Assistenten aufrechterhalten wird.“
Diese neue Regelung dürfe jedoch keinesfalls aufgeweicht und müsse sorgfältig geprüft werden. Denn fest steht: Eine Dauerlösung soll dies nicht sein.
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