Schmerzmittel ohne Rezept – Apotheker muss 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Ein Apotheker verkaufte jahrelang verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept. Nun muss er 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Ein Apotheker aus Frankfurt muss einer Kundin 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil ihr in seiner Apotheke über Jahre hinweg verschreibungspflichtige Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel ohne Rezept verkauft worden sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigte in einer nun veröffentlichten Entscheidung einen entsprechenden Anspruch, kürzte die Summe aber gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil um 2.000 Euro wegen Mitverschuldens der Frau und teilweiser Verjährung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts, die das OLG nicht beanstandete, hatten der Apotheker oder seine Mitarbeiter der Klägerin von 2015 bis Anfang 2020 „erhebliche Mengen“ der abhängig machenden Medikamente ohne gültige ärztliche Verordnung verkauft. Das sei in einem Strafverfahren festgestellt worden. Damit habe er seine Pflichten als Apotheker verletzt.
Kundin machte Entzug
Der Apotheker erklärte dagegen, es habe bei jedem Verkauf ein niederländisches Rezept vorgelegen, und er habe auf die Möglichkeit einer Abhängigkeit hingewiesen. Dies wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Es komme auch nicht darauf an, ob die Frau bereits vor dem Verkauf medikamentenabhängig gewesen sei, ihre Abhängigkeit wäre sonst aufrechterhalten worden. Die Klägerin begann laut Gericht im März 2020 einen Entzug, ihr Sohn erstattete Strafanzeige.
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