Krankmeldung: Dürfen Chef:innen nach der Ursache fragen?
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten kommt schnell die Frage zu den Hintergründen auf. Doch fest steht: Nach den Ursachen für eine Krankmeldung fragen dürfen Chef:innen nicht – oder doch? Und müssen Angestellte dabei die Wahrheit sagen? Wir frischen dein Wissen auf.
Generell gilt: Fallen Angestellte krankheitsbedingt auf der Arbeit aus und belegen dies entsprechend mit einem ärztlichen Attest – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) –, bleibt die Diagnose ihre Privatsache. Stattdessen wird die AU von der Arztpraxis zwar mitsamt Diagnose elektronisch an die Krankenkasse übermittelt, beim Abruf durch den/die Arbeitgeber:in besteht jedoch kein Anspruch darauf, diese zu erfahren.
Lediglich wenn es sich um eine erneute Krankmeldung handelt und sich die Frage stellt, ob gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder nicht, kann die Erkrankung selbst relevant werden. Auch hierbei gilt jedoch: Es wird nur geklärt, ob eine neue oder die bereits bekannte Erkrankung vorliegt, die genaue Diagnose bleibt tabu. Und das gilt auch, wenn Chef:innen an der AU Zweifel haben. Diese können zwar an die Krankenkasse weitergeleitet und um Überprüfung gebeten werden, allerdings ohne selbst Einblick in die Krankenakte zu bekommen.
Das bedeutet aber nicht, dass einige Chef:innen Angestellte nicht trotzdem nach der Ursache für ihre Krankmeldung fragen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und was gilt in Sachen Antwort?
Krankmeldung: Chef:innen dürfen nicht nach Ursache fragen – oder?
Die Frage nach dem Gesundheitszustand beziehungsweise der Ursache für die Krankmeldung durch Arbeitgebende ist zwar grundsätzlich erlaubt, muss jedoch nicht beantwortet werden. Ähnlich wie bei einer Schwangerschaft oder der Frage nach dem Kinderwunsch gilt, dass kein Anspruch auf eine (wahrheitsgemäße) Antwort besteht. Beschäftigte können somit selbst entscheiden, ob und was sie antworten, denn sogar Lügen ist im Zweifel erlaubt. Das Problem: Die Sorge vor einer verärgerten Reaktion des/der Chef:in oder gar einer möglichen Benachteiligung – auch wenn dies eigentlich tabu ist. Hinzukommt, dass nicht in jedem Fall hinter der Frage eine böse Absicht oder der Verdacht auf eine vorgetäuschte Krankheit steckt, sondern mitunter nur das Interesse, womöglich Unterstützungsangebote zu machen.
Daher ist bei der Antwort Feingefühl gefragt. Angestellte sollten sich nicht überrumpeln lassen, sondern ruhig und überlegt antworten, damit sie nur so viel preisgeben, wie sie auch selbst wollen. Das gilt vor allem, wenn es sich um langwierige oder besonders sensible Erkrankungen handelt, die zu einer krankheitsbedingten Kündigung führen könnte. Stichwort negative Gesundheitsprognose. Stattdessen sollten Angestellte versuchen, bei der Antwort einen Mittelweg zu finden und beispielsweise zu antworten, dass sie sich bereits auf dem Weg der Besserung befinden oder ähnliches.
Achtung: Chef:innen dürfen einerseits nach der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung fragen und andererseits in Erfahrung bringen, ob womöglich betriebliche Gründe die Ursache für die AU sind.
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