2026 mehr Geld: Weg frei für Mindestlohnerhöhung
Bereits im Juni hatten die Expert:innen der Mindestlohnkommission die Empfehlung für eine Steigerung des Mindestlohns in zwei Stufen ausgesprochen. Nun hat auch das Bundeskabinett grünes Licht gegeben. Ab 2026 gibt es somit für viele mehr Geld, denn die erste Stufe der Mindestlohnerhöhung tritt ab Januar in Kraft.
„Das Kabinett hat den Weg für die Erhöhung freigemacht – es hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni per Verordnung umgesetzt“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Denn Ende Oktober wurde die zweistufige Mindestlohnerhöhung endgültig beschlossen und eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Ab Januar 2026 gilt somit ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später kommt die nächste Steigerung auf 14,60 Euro die Stunde.
Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Somit erhalten Beschäftigte ab Jahresbeginn rund einen Euro mehr pro Arbeitsstunde. Wie die Bundesregierung informiert, werden bereits von der ersten Erhöhung mehr als sechs Millionen Angestellte profitieren – „all jene, die weniger als 13,90 brutto in der Stunde verdienen.“
Mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobber:innen – von bisher 556 Euro auf künftig 602 Euro/Monat.
Der Mindestlohn gilt auch als sogenannte Lohnuntergrenze und orientiert sich an der Tariflohnentwicklung in Deutschland und am Referenzwert der EU von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Er soll einerseits einen angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte sicherstellen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen sowie Beschäftigung nicht gefährden.
Mindestlohnerhöhung gegen Gender Pay Gap?
Vor allem Frauen sollen die Anpassungen mehr Geld im Portemonnaie verschaffen, denn sie sind besonders häufig zu niedrigen Löhnen beschäftigt. Damit soll die Mindestlohnerhöhung auch zur Verringerung des Lohnabstandes zwischen Frauen und Männern beitragen.
Negative Auswirkungen wie eine steigende Arbeitslosigkeit soll es der Bundesregierung zufolge nicht geben. „Die Anhebung in zwei Schritten trägt dazu bei, die Lasten für Arbeitgeber abzufedern“, heißt es. Hinzukommt, dass die Mindestlohnkommission zuvor deutlich gemacht hatte, dass sich Unternehmen hierzulande überwiegend gut an das steigende Lohnkostenniveau angepasst hätten. Demgegenüber hat die Freie Apothekerschaft bereits im Sommer Alarm geschlagen und sieht die Existenz vieler Apotheken gefährdet.
Zur Erinnerung: Laut dem Mindestlohngesetz berät eine unabhängige Expertenkommission aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter:innen, die von Wissenschaftler:innen beraten werden, alle zwei Jahre über eine Anpassung des seit 2015 geltenden Mindestlohns. Die Mitglieder sprechen jedoch nur Vorschläge aus, die von der Bundesregierung per Verordnung beschlossen werden müssen, um wirksam zu werden. Dabei kann die Regierung nur zustimmen oder ablehnen – eigenmächtige Anpassungen der Höhe sind nicht zulässig. Bei Zustimmung „werden die vorgeschlagenen Mindestlohnhöhen für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtsverbindlich umgesetzt“, stellt das Arbeitsministerium klar.
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