Allergie: Rupatadin bleibt verschreibungspflichtig
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich einstimmig gegen eine Empfehlung für eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Rupatadin zu 10 mg entschieden. Jetzt sind die Gründe bekannt.
Rupatadin gehört zu den Antihistaminika der zweiten Generation und blockiert den Histamin H1-Rezeptor. Zudem werden dem Wirkstoff mastzellstabilisierende Eigenschaften zugesprochen. Rupatadin überwindet kaum die Blut-Hirn-Schranke, darum tritt Müdigkeit als unerwünschte Arzneimittelwirkung im Vergleich zu Antihistaminika der ersten Generation seltener auf. Tabletten zu 10 mg sind zugelassen zur Linderung von Symptomen eines allergischen Schnupfens wie Niesen, laufende Nase, Juckreiz an Nase und Augen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab einem Alter von zwölf Jahren.
Vor Kurzem hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht über einen OTC-Switch beraten und sich dagegen ausgesprochen, denn auch wenn Rupatadin generell ein vergleichbares Nebenwirkungsspektrum wie andere Antihistaminika der zweiten Generation zeigt, sind laut Fachinformation Einschränkungen bei verschiedenen Patientengruppen zu beachten. Dazu gehören Patient:innen ≥ 65 Jahre sowie mit eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion. Aber auch klinisch relevante Wechselwirkungen sprachen gegen einen Switch.
Rupatadin: CYP3A4-Wechselwirkungen
Die Anwendung von Rupatadin ist in Kombination mit starken CYP3A4-Inhibitoren wie beispielsweise Itraconazol und Ketoconazol zu vermeiden. Ein gemeinsamer Einsatz mit mäßig starken CYP3A4-Inhibitoren wie Erythromycin und Diltiazem ist nur mit Vorsicht empfohlen. Eine Dosisanpassung ist bei empfindlichen CYP3A4-Substraten wie beispielsweise Simvastatin und Lovastatin erforderlich – gleiches gilt für CYP3A4-Substrate mit einer engen therapeutischen Breite wie Ciclosporin, Tacrolimus, und Cisaprid.
Außerdem wurden Bedenken zu möglichen Nebenwirkungen geäußert. Dazu gehöre ein relativ häufiges Auftreten von Somnolenz von etwa 10 Prozent unter Rupatadin. Allerdings fehlten direkte Vergleiche mit anderen Antihistaminika der zweiten Generation.
Das Fazit
„Im Vergleich zu bereits OTC verfügbaren H1-Antihistaminika der zweiten Generation hat Rupatadin 10 mg umfangreichere Anwendungsbeschränkungen – insbesondere wegen fehlender bzw. eingeschränkter Datenbasis – und ein größeres Wechselwirkungspotential“, so das des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. In der Gesamtschau erscheine Rupatadin im Vergleich zu den bisher bereits verfügbaren H1-Antihistaminika der zweiten Generation gegenwärtig eher nicht für einen OTC-Status geeignet.
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