Rezeptfälschung: vdek zweifelt an Arztrücksprache
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) will die Prüfungen in Bezug auf Rezeptfälschungen verstärken und hat die Abda sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert. In seinem Schreiben zweifelt der vdek dokumentierte Arztrücksprachen an und zieht Konsequenzen. Die Verordnungen sollen künftig an die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach § 197a SGB V weitergeleitet werden.
Rezeptfälschungen laufen beinahe täglich in den Apotheken auf. Erst kürzlich hat das Landeskriminalamt vor gefälschten Betäubungsmittelverordnungen gewarnt. Der vdek hat nun die Abda angeschrieben, weil nach wie vor eine sehr hohe Anzahl von gefälschten Papierrezepten im Umlauf ist, teilt eine Sprecherin des vdek mit. Betroffen seien vor allem papiergebundene Verordnungen von Abnehmpräparaten und weitere hochpreisige Arzneimittel. „In dem Schreiben wird die Standesvertretung um Mithilfe gebeten und dazu aufgefordert, ihre Untergliederungen dafür zu sensibilisieren, bei Papierverordnungen mit entsprechenden Arzneimitteln besonders gründlich zu prüfen – vor allem hinsichtlich von Zeiten, zu denen Arztpraxen (bereits) geschlossen haben (Freitagnachmittag, Wochenende) oder wenn große Entfernungen zw. Wohnort, Praxis und Apotheke liegen“, so die Sprecherin weiter.
Zudem zweifelt der vdek dokumentierte Arztrücksprachen an. „Besonders kritisch in diesem Zusammenhang ist die Feststellung, dass Apotheken mitunter eine vermeintliche Rücksprache mit der verordnenden Arztpraxis durch einen Hinweis auf dem Rezept dokumentieren, die schon deswegen nicht stattgefunden haben kann, weil die Versichertendaten und/oder die Kontaktdaten der Praxis auf dem Rezept gefälscht sind“, heißt es in dem Schreiben an die Abda.
Werden derartige Verordnungen zulasten der Ersatzkassen abgerechnet, werden diese künftig an die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach § 197a SGB V weitergeleitet.
Aber nicht nur die Apotheken, auch die Ärzt:innen werden vom vdek sensibilisiert. Ein Schreiben wurde auch an die KBV versendet. Diese soll Ärztinnen und Ärzte dazu anhalten, E-Rezepte auszustellen. Denn der Missbrauch erfolge derzeit vor allem mit Papierverordnungen.
Beliefern Apotheken eine Rezeptfälschung, verlieren sie den Vergütungsanspruch, denn das verordnete Arzneimittel darf nicht abgegeben werden. Im Arzneiliefervertrag der Ersatzkassen heißt es: „Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Verordnungsblättern oder missbräuchlich genutzte Verordnungsdatensätze dürfen nicht beliefert werden, wenn die Apotheke die Fälschung oder den Missbrauch erkennt oder hätte erkennen müssen.“
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