NNF: PKV-Rx-Packungen digital melden
Bislang haben die Apotheken die monatlich abgegebenen PKV-Rx-Packungen in Papierform per Sonderbeleg an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) gemeldet. Doch die „Selbsterklärung“ in Papierform ist Geschichte. Der Meldeprozess wird komplett digitalisiert.
Die Gesamtzahl der im jeweiligen Quartal abgegebenen Rx-Packungen, die nicht zulasten der gesetzlichen Kassen verordnet oder nicht als Sachleistung abgegeben wurden, werden seit Gründung des NNF im Jahr 2013 per Sonderbeleg übermittelt. Jetzt wird umgestellt. Die PKV Rx-Meldung erfolgt ab Juli erstmals ausschließlich via elektronischem Verordnungsdatensatz.
„Für PKV-Rx-Packungsabgaben ab dem 01.07.2025 erfolgt die Meldung über ein Dummy-E-Rezept“, so der NNF. Dies gilt für Apotheken, die über das Rechenzentrum melden. Apotheken, die die Meldung eigenständig gegenüber dem NNF abgeben, müssen die „Selbsterklärung“ immer im Folgemonat eines Quartals über ein Formular im NNF-Portal vornehmen – erstmals im Oktober 2025 für die Meldungen zu Q3/2025. Zur monatlichen Meldung der PKV-Rx-Abgabe hat die Apotheke eine eigene elektronische Quittung zu generieren, da diese nicht aus dem Fachdienst der Gematik bezogen werden kann.
Achtung, Meldungen für das 3. Quartal 2025 via Sonderbeleg „Selbsterklärung” werden weder vom NNF noch von den Apothekenrechenzentren verarbeitet.
Der neue Prozess soll den Apotheken den Alltag erleichtern und wurde vom Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) in Abstimmung mit dem NNF und den Apothekenrechenzentren entwickelt. Technisch ist das Meldeverfahren an das der erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen angelehnt. Der elektronische Datensatz, der im Apothekenverwaltungssystem erstellt wird, besteht aus einem Verordnungs-, Abgabe- und Quittungsdatensatz. Apotheken wurden von den Softwarehäusern entsprechend informiert.
Ein Anbieter teilt mit, dass das Verfahren noch in der Pilotierung ist. Der Flächen-Rollout erfolge in den nächsten Tagen. Informationen, wann die neue Funktion zur Verfügung steht, würden folgen. Für die Abrechnung des dritten Quartals bestehe eine Frist bis Oktober.
Die Anzahl der abgegebenen Packungen ist für die Berechnung der Nacht- und Notdienstpauschale nötig – pro Packung erhalten Apotheken 21 Cent. Die Zahl der zulasten der GKV angegebenen Packungen wird bereits elektronisch übermittelt.
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