Schadstoffe in Menstruationsprodukten: (K)ein Risiko?
Geht es um Hygieneartikel für die Periode, ist die Auswahl an entsprechenden Produkten groß. Denn neben Tasse und Tampon stehen unter anderem auch Periodenunterwäsche und -schwämme zur Verfügung. Dabei wird immer wieder über mögliche Schadstoffe in Menstruationsprodukten und deren Folgen diskutiert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt Entwarnung – zumindest teilweise.
Vor rund einem Jahr sorgten Forschende aus den USA mit Studienergebnissen für Wirbel, die Giftstoffe wie Arsen, Blei und Co. in Tampons verschiedener Marken nachwiesen. Hinzukommt, dass bereits vor einigen Jahren geringe Mengen an Pestizidrückständen in verschiedenen Hygieneprodukten aus Baumwolle gemessen wurden, wie das BfR informiert.
Zwar müsste die bei der Produktion eingesetzte Zell- und Baumwolle den Reinheitsanforderungen des Europäischen Arzneibuches für nichtsterile Verbandwatte aus Baumwolle und Viskose entsprechen und Pestizidrückstände seien auf ein Minimum zu reduzieren. Dennoch lasse sich ein gewisses Risiko auch bei Tampons nicht ausschließen. Doch selbst bei einer vollständigen Aufnahme über die Schleimhaut gehen die Expert:innen nicht von dadurch entstehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus. Aber gilt das auch für andere Menstruationsprodukte oder gefährden Schadstoffe die Gesundheit der Anwenderinnen?
Wegen Rückständen: Risiken durch Tassen und Schwämme?
Menstruationstassen – auch Moon Cups – sind kelch- oder glockenförmige Gefäße mit einem Stiel, die kurz hinter dem Scheideneingang getragen werden. Hergestellt werden diese meist aus medizinischem Silikon, gummiähnlichen Kunststoffen oder Kautschuk. Dabei besteht ein Risiko auf mögliche Rückstände in den Produkten, die ähnlich wie bei Tampons vom Körper aufgenommen werden könnten. Doch die Datenlage dazu ist bisher dünn, so das BfR. „Erste vom Verbraucherschutz erhobene Daten weisen jedoch nicht darauf hin, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind“, geben die Expert:innen Entwarnung.
Bedenken gibt es auch in Sachen Menstruationsschwämme – unter anderem aufgrund der Herstellung aus Meeresschwämmen. Doch Daten einer gesundheitlichen Risikobewertung hinsichtlich der Belastung mit Bakterien, Schimmelpilzen und Rückständen wie von Muscheln fehlen bisher.
Generell stellt das BfR klar, dass bei Menstruationsprodukten, die in den Körper eingeführt werden, Hygiene – gründliches Händewaschen, regelmäßiges Wechseln und Reinigen der Produkte – das A und O ist. Dadurch lasse sich das Risiko für das Auftreten eines Toxischen Schocksyndroms (TSS) verringern.
TSS wird durch Bakterien verursacht und tritt meist plötzlich auf. Zu den Symptomen gehören Fieber, Kopfschmerzen, Erbrechen, Schwindel, Ohnmacht und Hautausschlag. In schweren Fällen drohen ein Multiorgan- oder Herz-Kreislauf-Versagen.
Menstruationsprodukte: Biozide in Periodenunterwäsche?
Zwar erfreut sich als Alternative Periodenunterwäsche wachsender Beliebtheit, doch auch dabei können laut dem BfR Risiken bestehen. Denn: „Um Bakterienwachstum und unangenehmen Gerüchen entgegenzuwirken, verwenden einige Hersteller Biozide wie Silberchlorid.“ Diese können je nach Stoffeigenschaften und Konzentration allergische Reaktionen oder Störungen der Hautbakterienflora verursachen.
Biozide müssen zwar vor dem Gebrauch genehmigt werden. Doch für viele der sogenannten Altwirkstoffe, die bereits vor Mai 2000 eingesetzt wurden, laufen derzeit noch europäische Genehmigungsverfahren, so das BfR. Bis diese abgeschlossen sind, dürfen entsprechende Stoffe weiter eingesetzt werden. Dennoch seien Hersteller verpflichtet, ein sicheres und wirksames Produkt bereitzustellen und ihren Kennzeichnungs- und Informationspflichten nachzukommen. Haben Anwenderinnen trotzdem Bedenken, sollten sie in der Zwischenzeit auf andere Produkte ausweichen.
Zudem stellt das BfR noch einmal klar, dass bei allen Menstruationsprodukten der Hersteller oder Inverkehrbringer für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich ist. „Stichprobenartige Überprüfungen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert werden, erfolgen durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder.“
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