IKK Classic: Versicherte brauchen neuen Versorger und neues HiMi-Rezept
„Bitte neuen Hilfsmittelversorger ab 1. Juli 2025 wählen“, schreibt die IKK Classic ihren Versicherten. Denn nach Monatsende können diese nur von Apotheken mit Hilfsmitteln versorgt werden, wenn sie dem Einzelvertrag zugestimmt haben.
IKK Classic und Deutscher Apothekerverband (DAV) konnten sich nicht auf einen neuen Hilfsmittelvertrag und eine Anschlussregelung einigen. Die Kasse bestand laut DAV auf „wirtschaftlich nicht tragfähigen Konditionen.“ Eine Einzelfallprüfung durch vorherige Genehmigung ist von der Kasse nicht vorgesehen. Allerdings bietet die IKK Classic ohne Abstimmung mit dem DAV die Möglichkeit zum Abschluss von Einzelverträgen. Diese sollten Apotheken sorgfältig prüfen.
Außerdem wendet sind die Kasse direkt an die Versicherten. „Bitte neuen Hilfsmittelversorger ab 1. Juli 2025 wählen“, heißt es in einem Schreiben an einen Versicherten, dessen versorgende Apotheke dem neuen Einzelvertrag noch nicht zugestimmt hat.
„Ab dem 1. Juli 2025 sind bestimmte Apotheken keine Vertragspartner der IKK classic für die Versorgung mit Hilfsmitteln mehr – auch Ihre Apotheke hat noch keinen neuen Vertrag geschlossen.“
Dann erklärt die Kasse, welche Optionen Versicherte haben. Zum einen können Versicherte die aktuellen Vertragspartner der Kasse auf der Webseite finden. Zum anderen könne über die im Schreiben angegebene Rufnummer oder einen Besuch des IKK-Servicecenters geholfen werden. Das Rezept solle „rechtzeitig“ beim neu ausgewählten IKK-Vertragspartner eingereicht werden.
Dann hat die Kasse noch einen Tipp: „Viele IKK-Vertragspartner liefern Ihr Hilfsmittel auch direkt zu Ihnen nach Hause.“
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