Montag ist Kündigungstag
Verschiedene Gründe können zu einer Kündigung führen. Nicht nur Angestellte entscheiden sich mitunter für eine neue Herausforderung, sondern auch Chef:innen können das Arbeitsverhältnis beenden. Vorsicht ist dabei vor allem zum Wochenbeginn geboten. Denn Montag gilt als Haupt-Kündigungstag, wie aktuelle Daten zeigen.
Monatsende oder -mitte, Frauen oder Männer, fristlos oder ordentlich – geht es um das Thema Kündigung, stellen sich zahlreiche Fragen, beispielsweise nach dem Wann, Wo, Wie und Co. Die Antworten liefert der Kündigungsatlas 2025, für den das Verbraucherportal Allright rund 2.500 Kündigungsfälle untersucht hat.
Dabei zeigt sich: An einem bestimmten Wochentag wird besonders häufig gekündigt. Genau kann Montag als Kündigungstag betrachtet werden. Demnach wird rund jede vierte Kündigung montags ausgesprochen beziehungsweise übergeben. Zum Vergleich: Nur rund 16 Prozent der arbeitgeberseitigen Entlassungen erfolgen freitags. Am Wochenende ist der Anteil mit jeweils 1 Prozent nur gering.
Wenig überraschend wird dabei in mehr als der Hälfte der Fälle zum Monatsende gekündigt, denn dies ist in den zahlreichen Arbeitsverträgen entsprechend geregelt – auch für Apothekenangestellte mit Tarifbindung. Eine Kündigung zur Monatsmitte, wie sie gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch ebenfalls möglich sein kann, erfolgt in knapp einem Drittel der Fälle.
Kündigung: Bei Männern häufiger, dafür mit höherer Abfindung
Männer erhalten dabei zwar generell häufiger eine Kündigung (61 Prozent), dafür werden sie jedoch ebenfalls öfter mit einer Abfindung entschädigt. Diese fällt zudem im Schnitt deutlich höher aus als bei Frauen – rund 5.850 Euro vs. 4.320 Euro. Kein Wunder, immerhin haben Frauen auch beim Gehalt weiterhin oftmals das Nachsehen. Stichwort Gender Pay Gap.
Und auch regionale Unterschiede werden deutlich. So sprechen Arbeitgebende in Nordrhein-Westfalen und Bayern mit je rund 17 Prozent die meisten Kündigungen aus. In Bremen und im Saarland ist es nicht einmal 1 Prozent (0,3 beziehungsweise 0,8 Prozent).
Knapp jede sechste Kündigung erfolgt zudem außerordentlich und fristlos. Zur Erinnerung: Mit der außerordentlichen Kündigung wird ein Arbeitsverhältnis beendet, das eigentlich als „unkündbar“ gilt. Dies muss nicht fristlos, sondern kann auch unter Einhaltung der entsprechenden Fristen (= Auslauffrist) erfolgen. Eine fristlose Kündigung greift dagegen sofort und brauch einen wichtigen Grund.
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